Eilantrag wurde abgelehnt: LBV reicht keine Beschwerde ein

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Der LBV hat zuerst überlegt Beschwerde gegen den abgelehnten Eilantrag einzureichen, hat sich dann aber doch dagegen entschieden. Alle Hoffnungen liegen nun auf einer mündlichen Verhandlung. Foto: Friedwald Schedel
Der LBV hat zuerst überlegt Beschwerde gegen den abgelehnten Eilantrag einzureichen, hat sich dann aber doch dagegen entschieden. Alle Hoffnungen liegen nun auf einer mündlichen Verhandlung. Foto: Friedwald Schedel

Die Vogelschützer ärgern sich über den abgelehnten Eilantrag. All ihre Hoffnungen liegen nun auf der mündlichen Verhandlung zum Windpark Hain-Ost.

"Als wir den Bescheid bekommen haben, waren wir natürlich zunächst enttäuscht", erzählt Andreas von Lindeiner, stellvertretender Geschäftsführer des Landesbunds für Vogelschutz (LBV). Und das aus gutem Grund: Der LBV wollte mit seinem Eilantrag den sofortigen Stopp für den Windpark Hain-Ost auf dem Reinberg erreichen. Die Begründung: Die Windräder würden geschützte Vogelarten wie Schwarzstorch, Uhu, Roter Milan und Wespenbussard bedrohen beziehungsweise sogar beeinträchtigen. Das Verwaltungsgericht in Bayreuth sieht das anders: "Der Antrag vom LBV wurde abgelehnt", das teilte Dietmar Lang, stellvertretender Pressesprecher des Verwaltungsgerichtes, vor gut einer Woche auf Nachfrage mit.

Im Eilverfahren habe die zweite Kammer des Verwaltungsgerichts Bayreuth unter Vorsitz von Otto Schröppel geprüft, welche Erfolgschancen die Klage des LBV hat.
Die vorgelegten ornithologischen Gutachten hätten nicht aufgezeigt, dass von den Windkrafträdern eine signifikante Gefährdung seltener Vögel ausgehe, so der Pressesprecher.


Erfolgsaussichten seien zu gering

Gegen den Beschluss könnten die Tierschützer innerhalb von zwei Wochen Beschwerde beim Verwaltungsgerichtshof in München einreichen. Doch das werde der LBV laut von Lindeiner nicht tun. "Juristische Schritte müssen Aussicht auf Erfolg haben", meint der stellvertretende Geschäftsführer. Und das sei in diesem Fall nicht gegeben. "Wir haben überlegt, Beschwerde einzureichen. Aber allein die Bearbeitungszeit bedarf mehrerer Monate", so von Lindeiner. Bis es zu dem Verfahren kommen würde, stünden die Windkrafträder bereits. Das Ziel des Eilantrags wäre also gescheitert. "Meiner Meinung nach hat sich das Gericht mit dem Beschluss auf die Seite des Betreibers gestellt." Dass die Gutachten, die der LBV vorgelegt hat, einfach so Beiseite gelegt wurden, sei nur schwer zu akzeptieren.

Laut Dietmar Lang konnte das Gericht den Bedenken der Tierschützer nicht folgen. Die in diesem Zusammenhang oft zitierte Rechtssprechung des Europäischen Gerichtshofes beziehe sich auf Großprojekte. Vier Windräder auf dem Reinberg seien das aber nicht. Die zuständige Kammer habe geprüft, ob das Projekt in Zusammenhang mit den Windrädern in Schimmendorf (Landkreis Kulmbach) gesehen werden muss.

Das Ergebnis: Die Windräder in Küps müssen alleine betrachtet werden. "Ich finde es nicht gut, dass die Auswirkungen der beiden Parks nicht mit einbezogen werden", meint von Lindeiner. Schließlich hätten Vögel wie der Rotmilan oder der Schwarzstorch sehr große Reviere. "Es könnte vorkommen, dass die Reviere mancher Vögel von beiden Parks betroffen sind", erklärt der Artenschützer. Das wäre dann eine doppelte Einschränkung für die Vögel. Dass das Gericht das nicht genauer geprüft hat, ist für Andreas von Lindeiner nicht nachvollziehbar.

Alle Hoffnungen des LBV liegen nun auf der mündlichen Hauptverhandlung vor der Kammer in Bayreuth. "Da können wir unser Anliegen und unsere Argumente konkreter darstellen", meint Lindeiner. Zudem sei ein Austausch mit dem Richter möglich. "Wir werden wahrscheinlich nicht erreichen können, dass die Windräder abgebaut werden. Aber vielleicht schaffen wir es, dass nachträglich Auflagen erwirkt werden."