Drogenkontakt bereits in früher Jugend

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Im Kronacher Amtsgericht ging es gestern hoch her. Der Angeklagte wurde noch im Gerichtssaal abgeführt.
Im Kronacher Amtsgericht ging es gestern hoch her. Der Angeklagte wurde noch im Gerichtssaal abgeführt.

Ein 30-jähriger Mann wurde am Mittwoch vor dem Schöffengericht Kronach zu einer Geldstrafe von 4500 Euro verurteilt. Er hatte mehrfach gegen das Betäubungsmittelgesetz verstoßen.

Die "Drogenkarriere" des Mannes, der aus den neuen Bundesländern stammt, aber nun im nördlichen Landkreis wohnt, begann früh. "1994 hat sich mein Vater, der starker Alkoholiker war, das Leben genommen. Einige meiner Freude begannen mit Speed. Ich habe halt mitgemacht. Erst haben wir nur am Wochenende konsumiert, dann täglich. Ich hatte auf nichts mehr Bock und schmiss die Realschule", so der verheiratete Mann und Vater eines kleinen Kindes.

2008 machte er eine Therapie. Er verließ seine Heimat und seinen Freundeskreis und zog nach Kronach, wo erst einmal "Ruhe war". Im Sommer 2011 habe er dort aber Leute aus der Szene kennen gelernt und sei rückfällig geworden.

Am Mittwoch musste er nun vor dem Schöffengericht antreten. Unerlaubter Erwerb, unerlaubte Einfuhr sowie unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln lautete die Anklage. So soll er sowohl mehrmals in den neuen Bundesländern als auch auf dem Tschechen-Markt Drogen gekauft und einen Teil davon verkauft haben. Das Shopping räumte er ein. Er habe das Rauschgift aber selbst konsumiert beziehungsweise einen Teil davon an einen Freund abgegeben. Handel habe er nie damit betrieben. Den Namen des Rauschgifthändlers in den neuen Bundesländern wollte er nicht nennen, da die dortige Szene von der Russenmafia regiert werde und er Angst um seine dort lebende Mutter habe. Konkreter wurde er bei seinem "Ausflug" nach Asch. "Mein Kollege und ich waren total betrunken. Ihm kam dann die Idee, gemeinsam nach Tschechien zu fahren.
Ich wollte erst nicht, aber dann habe ich einen Fahrer organisiert", war der Angeklagte geständig. Das Speed habe er inkorporal in einem Kondom nach Deutschland eingeführt. Man habe es unter sich aufgeteilt. Von den zehn Gramm habe er selbst 2,5 Gramm konsumiert. Mittlerweile mache er eine ambulante Therapie und sei seit Sommer "clean".

Die Zeugen waren durchwegs inhaftiert


Es waren auch mehrere - durchwegs inhaftierte - Zeugen geladen, deren Aussage aber keine weiteren Erkenntnisse brachten. So litt der eine unter erheblichen Gedächtnislücken. Im Gegensatz zu seiner detaillierten Aussage bei der Polizei war er sich nun nicht mehr sicher, wer ihm wann was von der ganzen Aktion erzählt hatte. Nach seiner Aussage fragte er Richterin Claudia Weilmünster dreist, ob er denn für seine Anreise von der Justizvollzugsanstalt in Nordrhein-Westfalen nach Kronach bezahlt werde. Der andere Zeuge berief sich auf sein Aussageverweigerungsrecht. Der zuständige Polizeisachbearbeiter bestätigte vor Gericht, dass man durch einen Tipp des Angeklagten auf einen Rauschgiftanbauer gestoßen sei.

Dieses positive Aussageverhalten wurde ebenso wie sein Geständnis von Staatsanwalt Thorsten Vey zu Gunsten des Angeklagten gewertet. Zudem habe dieser die Drogen für den Eigenkonsum gekauft. Vey forderte eine Geldstrafe von 160 Tagessätzen à 48 Euro. Rechtsanwalt Günther Herzogenrath-Amelung aus Regensburg erachtete diese Strafe als zu hoch. Er bat um ein "mildes, den Tatsachen entsprechendes Urteil".