Drogendealer muss für 22 Monate hinter Gitter

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Ein 33-jähriger Drogendealer muss für 22 Monate einrücken. Bei ihm wurden erhebliche Mengen an Drogen gefunden.

Zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und zehn Monaten wurde ein 33-Jähriger aus dem nördlichen Landkreis am Mittwoch verurteilt. Das Schöffengericht unter Vorsitz von Richterin Claudia Weilmünster hielt ihn für schuldig, mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge Handel getrieben zu haben. Wegen seines erheblichen Vorstrafenregisters stand eine Bewährungsstrafe nicht zur Debatte.

In der Wohnung des Angeklagten wurden über 200 Gramm Marihuana, 0,3 Gramm Haschisch und 0,1 Gramm Crystal Speed gefunden. Das Rauschgift war nach Ansicht von Staatsanwaltschaft-Gruppenleiterin Jana Huber zum gewinnbringenden Weiterverkauf bestimmt. Die sichergestellten Betäubungsmittel, Betäubungsmittelutensilien sowie 550 Euro an Bargeld wurden eingezogen.



Etliche Vorstrafen

Der Angeklagte räumte die Vorwürfe im Rahmen der Hauptverhandlung vor dem Schöffengericht ein. "Sie haben ein Suchtproblem", hielt Richterin Weilmünster dem Angeklagten vor. Kurz vor der Sicherstellung der großen Menge an Rauschgift sei der 33-Jährige, der etliche Vorstrafen verbüßt hat, aus der U-Haft entlassen worden. Alle Therapiemöglichkeiten seien ausgeschöpft, resümierte Richterin Weilmünster. Der Angeklagte schaffe es nicht, in Freiheit abstinent zu bleiben. Alle Hilfen, die ihm der Gesetzgeber an die Hand gegeben habe, seien ausgereizt. "Wir sind mit den Hilfsmaßnahmen am Ende!" Deshalb bleibe kein Raum zur Strafaussetzung zur Bewährung. Gleichwohl sehe man Fortschritte beim Angeklagten. Die Richterin riet ihm, vor Haftantritt noch seine Ausbildung fertig zu machen. "Machen Sie das, damit Sie nachher was in der Tasche haben!"