Der DJK/SV Zeyern/Roßlach muss nach der Kündigung des Pachtvertrages durch die Gemeinde damit rechnen, keine Entschädigung zu erhalten. Das Staatliche Bauamt hält als neuer Grundstückseigentümer an der Kündigung fest.
Die Gemeinde Marktrodach hat ihre Grundstücksflächen des Sportgeländes in Zeyern an das Staatliche Bauamt verkauft.
Relativ gelassen nimmt das der Rechtsanwalt des DJK/SV Zeyern/Roßlach, Stefan Kollerer, auf. Der neue Eigentümer müsse schließlich das Pachtverhältnis mit dem Sportverein übernehmen und einhalten. Der Sportverein sei deshalb durch die neueste Entwicklung nicht schlechter gestellt. Und was die Kündigung des Pachtvertrags durch die Gemeinde betrifft, sagt er: "Der Verein wird sich das nicht bieten lassen und die Gemeinde auffordern, die Kündigung zurückzunehmen." Seiner Meinung nach ist diese nämlich nicht wirksam.
Vor wenigen Wochen hatte die Gemeinde Marktrodach als Eigentümer der Grundstücksfläche den Pachtvertrag mit dem Sportverein gekündigt, so dass dieser das Sportplatzgelände zum 1. Juni 2014 an die Gemeinde zurückgeben müsste.
Laut Sportverein gibt es in dem Vertrag allerdings eine Zusatzvereinbarung, in der die Laufzeit bis 2020 geregelt ist. Bürgermeister Norbert Gräbner verweist aber darauf, dass der Pachtvertrag aufgelöst werden könne, wenn das Grundstück für ein Bauvorhaben benötigt werde, das öffentliches Interesse finde. Und das sei mit der geplanten Ortsumgehung gegeben. Kollerer hingegen erklärt, dass der Vertrag durch eine Zusatzklausel selbst dann nicht gekündigt werden könne, wenn öffentliches Interesse vorliege.
Bürgermeister Norbert Gräbner hat gegen die Rechtmäßigkeit der Kündigung keine Bedenken. Sollte der Sportverein das Gelände zum 1.
Juni 2014 nicht räumen, werde es zu einer Räumungsklage kommen, erklärt Anwalt Stefan Kollerer.
Angebot zurückgezogen Er bezeichnet das Verhalten der Gemeinde als beschämend, dem Sportverein zu kündigen, ohne Ersatz für ein Sportgelände zu sorgen. "Der Bürgermeister soll sich schämen. Hier wird einem Verein die Existenz entzogen." Das Staatliche Bauamt habe sein Angebot einer Ersatzfläche zurückgezogen. Das Angebot sei aus Kollerers Sicht aber auch nicht wirklich ein solches gewesen, denn unter anderem habe darin die Möglichkeit einer Zufahrt zu dem Grundstück gefehlt. "Ich kann kein Angebot annehmen, von dem ich nicht weiß, wie es hinterher konkret ausschaut, bei dem viele Dinge ungeklärt sind", sagt Kollerer.
Der Sportverein sei diesbezüglich aber weiterhin verhandlungsbereit.
Andreas Eisgruber, Baudirektor des Staatlichen Bauamtes Bamberg, erklärt, dass die Kündigung des Pachtvertrages durch die Gemeinde als bisheriger Grundstückseigentümer die Situation grundlegend verändert habe: "Wo kein Sportverein mehr ist, braucht es auch keine Entschädigung mehr." Doch er weiß auch, dass neue Situationen immer einer neuen Beurteilung bedürfen. "Zunächst muss die Sache um die Kündigung ausgefochten werden", spielt er auf den Widerstand des Sportvereins an. Danach könne man alles andere sehen.
Auch Eisgruber erklärt, dass das Staatliche Bauamt durch den Kauf der Grundstücks den Pachtvertrag der Gemeinde mit dem Sportverein mit übernommen habe. "Ein Kauf bricht ja eine Pacht nicht", betont Eisgruber. An der von der Gemeinde ausgesprochenen Kündigung halte das Staatliche Bauamt aber fest.
Besitzanweisung Mit dem Grundstückserwerb fange das Staatliche Bauamt an, den Bau der Ortsumgehung in die Wege zu leiten. "Irgendwo müssen wir ja anfangen", sagt Eisgruber. Der Planfeststellungsbeschluss ermächtige zur sogenannten Besitzanweisung, also dazu, Zugriff auf die benötigen Flächen zu bekommen und zu haben. Sicherlich spielten Entschädigungsfragen dabei eine Rolle.
Ob das im Fall des Sportvereins aber zutrifft, ist die Frage. Immerhin gehört ein Teil des Sportplatzgrundstücks auch der Kirche. Zwar beabsichtigt auch diese, den Pachtvertrag mit dem Sportverein zu kündigen. Und wenn nicht? Sollte die Kündigung durch die Gemeinde rechtens sein, fällt dem Sportverein eine erhebliche Teilfläche weg, meint Eisgruber. Dann ergäben sich wieder neue Bedingungen.
So sei die Frage, ob der Spielbetrieb auf dem Kirchen-Grundstück dann überhaupt noch aufrecht erhalten werden könne. Die Kündigungsfrage wird die weiteren Verhandlungen mit dem Sportverein also "wesentlich beeinflussen".
Wann aber mit dem Bau der Ortsumgehung begonnen werden könnte, kann Eisgruber nicht sagen. "Wir bleiben an dem Projekt dran, wollen es umsetzen. Aber es sind dazu noch Voraussetzungen nötig." Zum Beispiel brauche man die nötigen Haushaltsmittel, und nicht zuletzt muss das Bundesverkehrsministerium zustimmen.