Die Auszahlung staatlicher Stabilisierungshilfen für Gemeinden in finanziellen Nöten ist an Auflagen geknüpft. Was in Stadtsteinach nun für Ärger sorgt, wird im Kreis Kronach nicht zwingend negativ beurteilt.
"Das Rathaus muss zur Kasse bitten", titelte am Freitag unsere Schwesterzeitung "Bayerische Rundschau". Um die dringend benötigte Stabilisierungshilfe des Freistaats für 2018 in Höhe von 200 000 Euro ausgezahlt zu bekommen, musste das Stadtsteinacher Ratsgremium eine Erhöhung der Grund- und Gewerbesteuern um jeweils mindestens zehn Punkte über dem Landesdurchschnitt beschließen. Von "Erpressung" war daraufhin im Stadtrat die Rede und von einem schweren Eingriff in die kommunale Finanzhoheit. Wie wird dieser Vorfall im Kreis Kronach beurteilt?
Die Aussage des bayerischen Finanzministeriums auf Anfrage des Fränkischen Tags ist eindeutig: "Nein, es gibt im Landkreis Kronach keinen vergleichbaren Fall wie in Stadtsteinach." MdL Jürgen Baumgärtner (CSU) meint jedoch, dass die Stadtsteinacher Situation kein Einzelfall sei. "Jede Stabilisierungshilfe ist an Auflagen geknüpft", lautet seine Einschätzung. Im Frankenwald seien solche Vorgaben gang und gäbe, seit es diese staatliche Unterstützung gibt (2013). "Die Gemeinden mussten auch bei uns tiefe Einschnitte machen", blickt der Abgeordnete in die Vergangenheit.
Baumgärtner sieht in solchen Vorgaben sogar eine Form von Gerechtigkeit zwischen den Kommunen: Warum sollte eine Gemeinde, die ihre Einnahmemöglichkeiten nicht ausschöpft, die gleichen Hilfen bekommen, wie eine andere, die ihre Hausaufgaben erledigt? Und letztlich werde ja keine Kommune gezwungen, die Hilfen in Anspruch zu nehmen.
Es gibt noch Verbesserungspotenziale
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Baumgärtner gesteht jedoch ein, dass er bei der Vergabe dieser Mittel durchaus noch Verbesserungsbedarf erkennt. Er nennt drei Ansatzpunkte: die Transparenz, die Vergabekriterien ("Manche Städte und Gemeinden fallen momentan noch hinten runter") sowie die Verstetigung der Förderung. Letzteres bedeutet, die Hilfen nicht nur an die aktuelle Lage zu koppeln, sondern auch an den Abbau des Investitionsstaus.
Schließlich scheut sich der Abgeordnete nicht, für längerfristige Härtefälle noch ein anderes Mittel anzusprechen. "Bei gleichbleibender wirtschaftlicher Lage werden einige Gemeinden Probleme haben, ihren Laden zu entschulden. In einigen Fällen wird es dann vielleicht einen Schuldenschnitt brauchen", prognostiziert er.
Blick in die Kommunen
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Auch der Geschäftsleiter der Gemeinde Wilhelmsthal, Mario Kotschenreuther, weist auf die Gleichbehandlung hin. Während Stadtsteinach beispielsweise seine Grundsteuer B (bebaute Grundstücke) jetzt auf einen Hebesatz von 344 (2013: 300, zuletzt 334/Landesdurchschnitt für Gemeinden dieser Größe: 333,3) anhebt, befindet sich der Wilhelmsthaler Hebesatz schon seit Jahren bei 345. Inzwischen wurde dort aber auch die Verschuldung der Gemeinde (3,06 Millionen Euro) auf ein Niveau abgebaut, das vergleichbar mit dem von 1988 ist.