Doch plötzlich verweigert mir die Mitarbeiterin den Zutritt, während sie auf den chinesischen Stempel in meinem Pass zeigt. Das Gleiche passiert mir, als ich zwei Tage später versuche nach Indonesien zu fliegen. Langsam kann ich der Realität nicht mehr entfliehen. Die Reise, die noch bis Mitte April hätte andauern sollen? Quasi vorbei. Ich buche ein Ticket nach Österreich.
Als ich am 2. März in Wien lande, haben sich in Österreich zehn Menschen mit Covid-19 infiziert. Natürlich sind es in Wirklichkeit mehr. Aber Reisende sind gut im Verdrängen. In zehn Tagen trampe ich von Wien bis Innsbruck, als die Regierung beschließt, die Grenze nach Italien zu schließen. Da war es wieder, das Déjà-vu.
Ich hatte Glück, zur richtigen Zeit zurück zu sein. Andere Reisende, die ich auf dem Weg getroffen hab, saßen zum Teil bis April in entfernten Ländern fest, die nach und nach Ausgangssperren verhängten. Als ich in Franken ankomme, weiß ich, dass sich das Reisen, wie wir es bis Januar kannten, verändern wird. Das liegt nicht nur an Einreisestopps. Das Virus kam schleichend, aber die Erfahrungen aus dieser Zeit setzen sich in den Köpfen der Reisenden fest. Die Welt geht auf Abstand.
Interview mit der Expertin zum Thema Reisen an und nach Pfingsten: Was ist erlaubt? Was ist möglich?
Die Corona-Pandemie hat das öffentliche Leben in den vergangenen Wochen größtenteils lahm gelegt. Nach und nach treten Lockerungen in Kraft. Anfang Juni stehen die Pfingstferien an. Julia Zeller, Referentin für Verbraucherrecht bei der Verbraucherzentrale Bayern, beantwortet grundlegende Fragen zum Thema (Pfingst-) Urlaub . Darf man an Pfingsten verreisen? "Das kommt darauf an, wo man hinfahren möchte. In Deutschland lockern die Behörden die Beschränkungen Schritt für Schritt. Touristische Übernachtungen werden in den meisten Bundesländern in nächster Zeit wieder erlaubt sein. In vielen anderen Ländern gelten hingegen noch strenge Beschränkungen und teilweise bestehen auch Einreiseverbote. Ein Urlaub im Ausland zu Pfingsten ist wenig realistisch, zumal auch die amtliche weltweite Reisewarnung bis Mitte Juni besteht."
Wohin darf man nach derzeitigem Stand fahren?
"Soweit in den einzelnen Bundesländern touristische Übernachtungen wieder möglich sind, kann dorthin auch gereist werden. Die Grenzen zu einigen Nachbarländern werden jetzt bis zum 15. Juni stückchenweise geöffnet. Jedoch ist zum Beispiel nach Österreich aktuell noch kein Ausflugsverkehr möglich." Mit wem darf man verreisen?
"Da in Deutschland aktuell nach wie vor Kontaktbeschränkungen bestehen, sollte dies auch bei der Reiseplanung bedacht werden. In Bayern etwa ist es seit dem 8. Mai erlaubt, neben der engeren Familie - das heißt neben Ehegatten, Lebenspartnern und Partnern einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft - außerhalb des eigenen Hausstands auch Verwandte in gerader Linie (Großeltern, Eltern, Kinder) und Geschwister sowie die Angehörigen eines weiteren Hausstands zu treffen."
Welche Ferien-Einrichtungen haben wieder geöffnet?
"Das ist von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich. In den ersten Bundesländern haben Hotels und Restaurants bereits wieder geöffnet. In Bayern sind touristische Übernachtungen in Hotels voraussichtlich ab dem Pfingstwochenende wieder möglich. Darunter fallen auch Ferienwohnungen und Campingplätze. Was sollte man bei der Reiseplanung beachten?
"Wer bereits seine Reise gebucht hat, sollte die aktuelle Situation genau verfolgen und sich darüber informieren, was am geplanten Urlaubsort erlaubt ist. Zudem empfiehlt es sich, mit dem Betreiber der Unterkunft Kontakt aufzunehmen und Unklarheiten vorab zu klären."
Besteht die Gefahr, dass die Reise kurzfristig storniert wird? Wenn ja, welche Rechte hat man als Verbraucher?
"Es besteht grundsätzlich die Gefahr, dass die Reise aufgrund der Corona-Pandemie nicht stattfinden kann. Welche Rechte dem Reisenden dann zustehen, hängt stark davon ab, ob es sich um eine Pauschalreise handelt oder die einzelnen Reisebausteine individuell gebucht wurden. Sagt zum Beispiel der Reiseveranstalter die Reise ab, bekommt der Reisende den bereits gezahlten Reisepreis zurück. Aber auch wenn die gebuchte Ferienwohnung beispielsweise aufgrund einer behördlichen Beschränkung nicht mehr zu erreichen sein sollte, hat der Reisende Anspruch auf Rückerstattung."
Welche Rechte hat man, wenn man selbst die Reise stornieren muss oder möchte?
"Das kommt jeweils auf die Situation und den Grund der Stornierung an. Wäre die geplante Reise zu dem gebuchten Hotel an sich möglich, möchte man aber aus Angst vor Ansteckung nicht reisen, fallen die vertraglich vereinbarten Stornokosten an. Ist dagegen die Unterkunft aufgrund der behördlichen Anordnungen noch für touristische Übernachtungen geschlossen, sollte eine kostenfreie Stornierung möglich sein."
Kann es passieren, dass im Urlaub plötzlich die Ausgangsbeschränkungen wieder aufgenommen werden und man am Urlaubsort festsitzt?
"Es ist nicht auszuschließen, dass sich die Lage wieder zuspitzt und erneut Ausgangsbeschränkungen ausgesprochen werden. Wenn das passiert, sollten sich die Urlauber mit den jeweils zuständigen Behörden in Verbindung setzen und klären, wie weiter vorzugehen ist."
Was würden Sie Urlaubern generell für eine Reise in den Pfingstferien empfehlen?
"Vor Antritt der Reise sollten Urlauber sich informieren, ob die Reise zum geplanten Ziel überhaupt möglich ist. Ist die gebuchte Ferienwohnung wieder benutzbar oder das gebuchte Hotel wieder geöffnet? Oder: Wird der Ort auch tatsächlich von der Deutschen Bahn angefahren? Zudem sollten sich Reisende danach erkundigen, welche Beschränkungen vor Ort gelten."
Mit Blick auf den Sommer: Lohnt es sich jetzt schon, eine Reise in den Sommerferien zu buchen?
"Niemand kann vorhersagen, wie sich die Pandemie weiter entwickeln wird. Daher lässt sich keine Empfehlung für den Sommerurlaub aussprechen. Wer trotzdem buchen möchte, sollte im Vorfeld das (finanzielle) Risiko abwägen, falls der Urlaub coronabedingt doch nicht stattfinden kann. Bei der Buchung sollte genau darauf geachtet werden, welche Rechte im Fall der Fälle gelten."