"Ausnahmejahr": Polizei zieht Bilanz zum Kronacher Freischießen 2024

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Kronach: Polizei zieht Bilanz zum Freischießen 2024 - "Ausnahmejahr"
Das diesjährige Kronacher Freischießen ist zu Ende. Die Polizei zieht nun Bilanz.
Kronach: Polizei zieht Bilanz zum Freischießen 2024 - "Ausnahmejahr"
Andreas Knarr

Das Kronacher Freischießen ist mit Sonntag (18. August 2024) zu einem Abschluss gekommen. Die Polizei zieht nun Bilanz und spricht von einem "Ausnahmejahr".

Nach dem 434. Kronacher Freischießen 2024 zieht die städtische Polizei nun Bilanz: Es sei ein "Ausnahmejahr" gewesen. Wie die Beamten berichten, bewertet die Kronacher Polizei aufgrund ihrer ersten Auswertungen den Verlauf des diesjährigen Freischießens als überaus positiv und spricht zugleich von einem "Ausnahmejahr". Im Vergleich zu den Vorjahren gab es in diesem Jahr auf und im Umfeld der Festwiese einen deutlichen Rückgang an verübten Straftaten und Ordnungswidrigkeiten zu vermelden. Auch die sonstigen Einsätze mit Freischießen-Bezug sind als stark rückläufig zu bezeichnen.

Mit lediglich drei begangenen Körperverletzungsdelikten ist die Zahl der Gewaltstraftaten im Vergleich zum Vorjahr gleichgeblieben. Diebstähle ereigneten sich auf bzw. im Umfeld der Festwiese nur zwei, was einen deutlichen Rückgang zu den Vorjahren darstellt. Ein Freischießenbesucher wurde wegen eines Verstoßes nach dem Gesundheitsschutzgesetz zu Anzeige gebracht, da er auf dem Parkplatz des Volksfestgeländes Marihuana konsumierte. Gegen einen jungen Kronacher wird wegen diverser Straftaten und Ordnungswidrigkeiten ermittelt, da er mit seinem Privat-Pkw "Taxi spielte", ohne hierfür eine behördliche Genehmigung zu haben.

Die Anzahl der begangenen Parkverstöße ist auch in diesem Jahr überschaubar geblieben. Dennoch erhielten rund 100 Verkehrsteilnehmer ein "Knöllchen" wegen Falschparkens. Fünf von ihnen mussten allerdings auch abgeschleppt werden, da sie in der Feuerwehranfahrtszone geparkt hatten. Lediglich eine Fahrt und Rauschmitteleinfluss und zwei verhütete Trunkenheitsfahrten sind, im Vergleich zum diesjährigen Besucheraufkommen, kaum erwähnenswert.  Mit einem Verkehrsunfall mit Fahrerflucht und einem Unfall mit Personenschaden lässt sich der Bereich Verkehrsstraftaten abschließend aufzählen.