Der Antrag einer Familie, die das Dachgeschoss ausbauen will, wurde im Bauausschuss abgelehnt.
Die Räte im Bau-, Stadtentwicklungs- und Wirtschaftsausschuss der Stadt Kronach hadern erneut mit ihrem Schicksal, ihre Entscheidungen über Bauanträge auf der Grundlage von Bebauungsplänen aus den 1960er und 1970er Jahren treffen zu müssen.
Änderung steht an
In der Sitzung am Mittwoch lag ein Bauantrag einer Familie auf Dachgeschossausbau eines Gebäudes im "Äußeren Ring" vor. Das Bauvorhaben liegt im Bereich des gültigen Bebauungsplanes "Kreuzberg II", erörterte Stadtplaner Daniel Gerber und machte gleich darauf aufmerksam, dass sich für dieses Gebiet eine Bebauungsplanänderung in Aufstellung befindet, aber noch keine Planreife hat. Nach jetziger Lage widerspricht das Bauvorhaben dem rechtskräftigen Bebauungsplan in mehreren Punkten. Dazu zählte der Stadtplaner eine geringfügige Überschreitung der westlichen Baulinie und eine geringfügige Überschreitung der südlichen Baugrenze. Für diese Abweichungen könnte man Befreiungen erteilen, da sie bereits bei der Errichtung des Bestandsgebäudes umgesetzt worden waren.
Anders verhält es sich bei den beantragten zwei Vollgeschossen statt einem Vollgeschoss und dem Dachaufbau "Kniestock" in Raumhöhe. Für diese Abweichungen können keine Befreiungen erteilt werden, da sie den Grundzügen des derzeit rechtskräftigen Bebauungsplanes widersprechen. Befreiungen hierfür würden einen Bezugsfall schaffen, dessen städtebauliche und architektonische Folgen nicht einzuschätzen sind. Bürgermeister Wolfgang Beiergrößlein (FW) informierte, dass man im Vorfeld mehrere Gespräche mit dem Antragsteller geführt habe und auch ein Gespräch mit den Stadtratsfraktionsvorsitzenden stattgefunden habe. Alle Klimmzüge ein Einvernehmen herbeizuführen und auch die Anliegen der Anwohner dabei zu berücksichtigen, seien jedoch gescheitert, beziehungsweise waren nicht für alle Beteiligten zufriedenstellend. Schließlich führte diese Erkenntnis zur einstimmigen Ablehnung.
Dachausbauten sollen genehmigt werden
Das Bauleitverfahren ist weiterzuführen mit dem Ziel, Dachausbauten zu ermöglichen, wobei der bisherige städtebauliche Gesamtcharakter des Gebiets "Kreuzberg II" gewahrt werden soll. Auf Nachfrage von Hans-Georg Simon (FW), welchen Zeitplan man der antragstellenden Familie nennen könne, zumal es ja Absicht sei, Wohnraum für die Familie zu ermöglichen, konnte Gerber keine konkrete Antwort geben: Er müsste dazu schon über hellseherische Fähigkeiten verfügen, um einen Zeitpunkt nennen zu können. Es gebe einfach zu viele Unwägbarkeiten, die das ganze Verfahren verzögern könnten, daher wage er keine Prognose. In weiteren Wortmeldungen erkannten auch die Räte, Wolfgang Hümmer (CSU), Angela Degen-Madaus (FL), Winfried Lebok (CSU) und Thilo Moosmann (SPD) das Bemühen von Stadtplaner Gerber und Bürgermeister Beiergrößlein, sowie der Stadtratsfraktionsvorsitzenden, an. Leider sei aber die Rechtslage so, dass nur eine Bebauungsplanänderung die Wünsche der Familie erfüllen könne. Allerdings machten sie auch darauf aufmerksam, nicht um jeden Preis Wohnraum schaffen zu wollen, denn der städtebauliche Charme und Charakter dieses Baugebietes dürfe nicht zerstört werden.
Erfreulich sah das Gremium die Erweiterung der Firma Schiffauer die einen Antrag auf den Bau einer Lagerhalle vorgelegt hatte. Das gemeindliche Einvernehmen wurde einstimmig erteilt. Ebenfalls einstimmig wurde das gemeindliche Einvernehmen einer Erweiterung eines Wohnhauses in Horlachen und dem An- und Umbau eines Wohnhauses in Friedrichburg, erteilt.