Amtsgericht stellt Verfahren ein

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Foto: Jan Koch/Archiv
Foto: Jan Koch/Archiv

Ein Streit in einer Diskothek endete vor einem Jahr mit einer gebrochenen Nase. Bei der Verhandlung vor dem Kronacher Amtsgericht verstrickten sich die Zeugen jedoch in Widersprüche.

Das Amtsgericht Kronach hat gestern das Verfahren wegen gefährlicher Körperverletzung gegen einen 24-Jährigen eingestellt. Der mutmaßliche Täter hatte in der Nacht zum 9. Dezember des vergangenen Jahres in einer Diskothek einem 26-Jährigen mit einem Kopfstoß die Nase gebrochen.

Das Opfer trat in der Verhandlung auch als Nebenkläger auf. Mit ihm zusammen waren insgesamt vier Zeugen geladen. Warum es zu der Tat kam und was ihr genau vorausging, konnte nicht eindeutig geklärt werden, da sich die Zeugen in Widersprüche verstrickten. Wohl auch ein Grund, warum Richter Markus Läger das Verfahren, im Einvernehmen mit der Staatsanwaltschaft und der Verteidigung, einstellte.

Den ganzen Abend provoziert

Laut eigener Aussage handelte der Angeklagte aus Notwehr, nachdem er während des Abends verbal und von Blicken provoziert worden sei.
Vor der Tür, im Raucherbereich, sei der Streit dann eskaliert. Nachdem der 26-Jährige den Angeklagten zwei Mal ohrfeigte, erwiderte er die Schläge mit einem Kopfstoß. Dadurch brach die Nase des 26-Jährigen. "Ich hatte meine Arme die ganze Zeit hinterm Rücken verschränkt. Ich wollte damit zeigen, dass ich in Frieden da bin", sagte der Angeklagte. Er vermutete, das der 26-Jährige schlecht auf ihn zusprechen war, weil er ihm einige Monate zuvor die Freundin ausgespannt hatte. Am Abend der Tat zeigte der Atemtest beim Angeklagten 1,4 Promille Alkohol.

In der Aussage des jungen Mannes mit der gebrochenen Nase handelte der Angeklagte ohne jegliche Provokation. Auch die beiden Ohrfeigen habe es nicht gegeben. "Er wollte mich zur Schlägerei provozieren. Ich habe ihn nicht beleidigt und ihm auch keine Schellen gegeben", sagte der 26-Jährige. Auch er war mit 1,6 Promille alkoholisiert.

Kein Platz für Märchen

Als Verteidiger Werner Brandl dem Nebenkläger Vorwarf, Märchen zu erzählen, kam es zu einem kurzen, aber hitzigen Wortgefecht zwischen Brandl und der Anwältin des Nebenklägers, Kristina Freifrau von Imhoff.
Zwar bestätigten zwei Zeugen, die dem Freundeskreis des Nebenklägers zuzuordnen sind, seine Aussagen. Aber beide verstrickten sich in Widersprüche und konnten sich nur sehr ungenau an die Geschehnisse vor einem Jahr erinnern.

Beide, sowohl eine 21-jährige Bekannte als auch der Cousin des Opfers, konnten keine klaren Aussagen über den Verlauf des Abends, den Streit oder das Verhalten der Beteiligten machen. In der Aussage des Cousins hatte der Angeklagte den 26-Jährigen bereits zuvor mit einem Fußtritt zu Fall gebracht. Dies hatte er jedoch gegenüber der Polizei nicht angegeben. Die 21-Jährige hingegen hatte dieses Vorgeplänkel zwar bei der Polizei ausgesagt, aber vor Gericht nicht mehr erwähnt.

Außerdem konfrontierte Richter Markus Läger die beiden Zeugen mit den Aussagen eines Sicherheitsmitarbeiters der Diskothek. Dieser hatte beiderseitige Beschimpfungen und auch die beiden Ohrfeigen des Nebenklägers beobachtet. Vor Gericht bestätigte der 24-jährige Sicherheitsmitarbeiter seine Aussagen, die er bei der Polizei gemacht hatte.