Am Donnerstag wurde eine Verhandlung gegen einen 29-jährigen Kronacher wegen Diebstahls fortgesetzt. Richter Markus Läger schickte den Mann für fünf Monate ins Gefängnis.
Der Angeklagte soll in November 2012 einmal einen Teil und einmal die gesamten Tageseinnahmen aus einem Kronacher Innenstadtcafe, wo er als Servicekraft beschäftigt und auch für die Kassenabrechnungen zuständig war, für sich behalten haben - insgesamt 229 Euro. Der erste Verhandlungstag war abgebrochen worden, da trotz ordnungsgemäßer Ladung zwei Zeuginnen nicht erschienen waren.
Zwei Vorfälle In einem Fall, der dem 29-Jährigen vorgeworfen wurde, handelte es sich um 70 Euro, die er gestohlen haben soll. Der Angeklagte, der ohne Verteidiger erschienen war, beteuerte, dass es sich bei der Summe um die Einlösung von Gutscheinen und somit nicht um Bargeld gehandelt habe. Diese habe er auch ordnungsgemäß als Gutscheine in die Kasse eingetippt. Recht unglaubwürdig klang seine zweite Erklärung über fehlende 159 Euro.
Seinen Angaben zufolge sollte er die Tageseinnahmen in einem Kuvert an einem vereinbarten Ort hinterlegen, der nur ihm und der Café-Inhaberin bekannt gewesen sein soll. "Ich habe das Geld am Freitagabend in ein Kuvert getan und es im Kühlfach versteckt", so der Angeklagte.
Auf Grund eines Schwächeanfalls musste er nach der Arbeit ins Krankenhaus eingeliefert werden. "Am Samstag kam die Tochter der Chefin ins Krankenhaus und fragte mich nach dem Geld. Mir ging es nicht gut. Ich hatte eine Infusion und wollte einfach meine Ruhe haben. Deshalb habe ich zu ihr gesagt, dass ich es mit nach Hause genommen habe - einfach nur, damit sie mich in Frieden lässt."
"Das ist ja die dümmste Ausrede, die es überhaupt gibt", meinte Richter Markus Läger und fragte den Angeklagten: "Warum haben sie nicht einfach gesagt, dass sie halt richtig nachschauen soll?" - "Das war natürlich ein Fehler", räumte der einschlägig wegen
Vermögensdelikten vorbestrafte Mann ein und ergänzte: "Ich bin doch auf Bewährung. Da lasse ich mir doch nichts zu Schulden kommen."
Die Café-Inhaberin und ihre Tochter waren - nach ihrem unentschuldigten Fehlen am ersten Verhandlungstag - erneut als Zeuginnen geladen.
Wenig Umsatz "Auf die Schliche bin ich ihm gekommen, weil immer an den Tagen, an denen er bedient hat, ganz wenig Umsatz war. Zudem sind besonders viele Gutscheine eingelöst worden. Bei der Überprüfung des Kassen-Journals habe ich gemerkt, dass er mit Gutscheinen manipuliert hatte", so die Chefin. Er habe mehrmals Gutscheine entwertet, die gar nicht ausgestellt worden seien. Dadurch hätten sich die Tageseinnahmen verringert. Die Differenz habe er dann, so war sie sich sicher, in die eigene Tasche gesteckt.
Wegen der abhanden gekommenen Tageseinnahmen habe sie ihren Angestellten gebeten, das Geld - aus Angst vor Diebstahl - an einem bestimmten Ort zu verstecken. Dort habe sie das Geld am Vormittag des nächsten Tages abholen wollen, es sei aber nicht da gewesen. "Seine Mutter teilte mir telefonisch mit, dass er wegen starker Bauchschmerzen ins Kronacher Krankenhaus eingeliefert worden sei. Meine Tochter ging mit einem Bekannten ins Krankenhaus, um zu fragen, wo das Geld ist", erklärte die Zeugin weiter.
Der Angeklagte habe ihrer Tochter erzählt, dass er das Geld zu Hause bei sich im Tresor verstaut habe und seine Mutter es ins Café bringen würde. "Das Geld habe ich aber bis heute nicht bekommen", so die Café-Inhaberin, die nach dem Vorfall ihrem Angestellten gekündigt hatte. Ihre Tochter bestätigte vor Gericht ihre Aussage.
Staatsanwältin Bianca Franke forderte in ihrem Plädoyer eine Freiheitsstrafe von sieben Monaten, die nicht mehr zur Bewährung ausgesetzt werden könne. "Ihre Chefin machte es ihnen einfach, und sie haben das Vertrauensverhältnis ausgenutzt", zeigte sie sich sicher. Weiter sprach sie die hohe Rückfallgeschwindigkeit beim Angeklagten und seine - teilweise noch offenen - Vorstrafen an. Seine Sozialprognose sei ungünstig.
Angst um Arbeitsplatz "Es wäre schön, wenn ich noch einmal Bewährung erhalten könnte. Ich habe jetzt einen festen Arbeitsplatz, den ich nicht verlieren will. Ich möchte dem Gericht beweisen, dass ich nicht mehr rückfällig werde", beteuerte der Mann in seinem Schlusswort. Der Richter schloss sich im Wesentlichen den Ausführungen der Staatsanwältin an, blieb aber um zwei Monate unter ihrer Forderung.