Wiesenbronn ändert seine Gestaltungssatzung

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Die Wiesenbronner Gestaltungssatzung musste geändert werden und war damit eines der Themen in der Ratssitzung am Dienstagabend in der Sporthalle.

Die Wiesenbronner Gestaltungssatzung musste geändert werden und war damit eines der Themen in der Ratssitzung am Dienstagabend in der Sporthalle.

Anlass zu Diskussionen gaben Photovoltaikanlagen (PV), die zur Eigenstromerzeugung grundsätzlich zulässig seien, allerdings ist ein Aufständern der Solarzellen nicht erlaubt und die Solarmodule müssen in die Dachfläche integriert werden. Auf bestehenden Hallen mit einer Dachneigung bis zu 25 Grad darf die gesamte Dachfläche mit PV belegt werden – mit Ausnahme eines 50 Zentimeter breiten Streifens an Traufe und Ortgängen, also dem seitlichen Abschluss der Dachfläche am senkrecht stehenden Giebel.

Nicht anfreunden konnten sich die Ratsmitglieder mit dem Passus, dass Photovoltaikanlagen vom öffentlichen Raum nicht einsehbar sein dürfen. "Diese Bestimmung muss raus", forderten Reinhard Fröhlich und Markus Kreßmann. Annette Prechtel brachte vor, dass es sich zum Beispiel nicht um öffentlichen Raum handle, wenn die Anlage Richtung Hof gehe. "Diese Anlagen sind auf Dächern sinnvoller als auf Äckern", meinte Jan von Wietersheim. Auch Bürgermeister Volkhard Warmdt war für die Streichung dieser Vorgabe, will sich aber erst mit dem Dorfplaner über die künftige Formulierung absprechen, was allgemeine Zustimmung in der Runde fand.

Fenster aus Kunststoff sind jetzt zugelassen, werden aber nicht gefördert

Dacheindeckungen auf Maschinenhallen mussten bisher mit Dachziegeln sein, jetzt sind auch Faserzementwellplatten in Rot zulässig, während Metalldächer unzulässig sind. Fenster aus Kunststoff sind jetzt zugelassen, wobei sich die Profilgrößen nicht von denen der Holzfenster unterscheiden dürfen.

Änderungen gibt es auch im kommunalen Förderprogramm. Bei Arbeiten, die in Eigenleistung durchgeführt werden, können Materialkosten mit bis zu 50 Prozent und Arbeitsstunden mit 9,60 Euro pro Stunde bezuschusst werden, wobei ein Stundennachweis zu führen ist. Die Förderhöchstgrenze liegt bei 20 000 Euro, Fenster aus Kunststoff werden nicht gefördert.

Zu den Fördermaßnahmen wird es nun einen Flyer mit entsprechenden Informationen über das städtebauliche und gemeindliche Förderprogramm und weitere Fördermöglichkeiten geben. Die Kosten für 1000 Exemplare liegen bei etwa 1000 Euro, es besteht die Möglichkeit einer Förderung über das Städtebauförderprogramm. Der Flyer wurde einstimmig beschlossen. Ebenso einhellig wurde die dritte Änderung des Flächennutzungsplans befürwortet, da eine gewerbliche Baufläche, ein Sondergebiet und der Bereich des Kindergartens einbezogen werden mussten.

Noch nicht klar, ob die Kirchweih stattfinden kann

Ob die Kirchweih am 26. September in Wiesenbronn stattfinden kann, steht noch in den Sternen, "auf jeden Fall ist Bundestagswahl", sagte der Bürgermeister zu diesem Datum. Zum Wahllokal äußerte er, dass sich der Schützenverein bereit erklärt habe, das Schützenheim dafür zu Verfügung zu stellen. Benötigtes Personal wurde an Ort und Stelle eingetragen, der Bürgermeister ist Wahlleiter.

Zur derzeitigen Regenwettersituation ging Warmdt auf Bodenuntersuchungen in den Hochwasserschutzbecken ein, "die gehalten haben". Er berichtete außerdem vom Dorfschätzetreffen in der vergangenen Woche, bei dem das Hochwasserschutzkonzept Thema war "und plötzlich geht es voran und wird zur Chefsache". Mit herzlichen Worten bedankte er sich bei der Feuerwehr, den Leuten vom Bauhof und für jegliche Nachbarschaftshilfe beim Hochwasser, "die Kommunikation hat geklappt und wir sind mit einem blauen Auge davon gekommen". Ratsrunde und Zuhörer dankten mit Beifall und Jan von Wietersheim für die neue Kleidung der Feuerwehr: "Die ist wasserdicht".

Bekannt gegeben wurde auch, dass die Pergola im Seegarten repariert wurde. Eine längere Diskussion gab es zu einem Antrag auf Errichtung eines Zauns mit Erhöhung des Sockels im Baugebiet "Am Königlein". Der Antrag wurde bei einer Ja-Stimme abgelehnt.

Zur Errichtung eines Funkturms oder einer Funkantenne wartet die Gemeinde auf den Terminvorschlag des Umweltbundesamtes.