Ein Jahr nach der Einführung des gesetzlichen Mindestlohns zieht die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) für den Landkreis eine positive Bilanz.
Ein Jahr nach der Einführung des gesetzlichen Mindestlohns zieht die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) für den Landkreis Kitzingen eine positive Bilanz. „Zum ersten Mal haben alle Beschäftigten einen festen Lohnsockel unter den Füßen – von der Küchenhilfe bis zur Verkäuferin im Backshop: Wer arbeitet, muss dafür mindestens 8,50 Euro pro Stunde bekommen“, teilt Ibo Ocak der Presse mit. Für den Geschäftsführer der NGG Unterfranken ist der gesetzliche Mindestlohn der „Einstieg in den Lohn-Aufstieg für Menschen, die zuvor mit Niedrigstlöhnen abgespeist wurden“.
Neueinstellungen
Vom „Schreckgespenst Mindestlohn“, vor dem die Arbeitgeber auch im Landkreis Kitzingen vor einem Jahr gewarnt hätten, sei nichts übrig geblieben. Der Mindestlohn ist kein „gefährlicher Job-Killer“. Die NGG legte dazu jetzt eine aktuelle „Mindestlohn-Analyse“ vor, die das Pestel-Institut (Hannover) im Auftrag der Gewerkschaft gemacht hat. Die Wissenschaftler werteten dabei auch die Beschäftigungssituation im Landkreis aus: „Anstatt Servicekräfte oder Küchenpersonal zu entlassen, haben Hotels, Pensionen, Restaurants und Gaststätten neue Kräfte eingestellt.
Insgesamt arbeiteten dort im Juni vergangenen Jahres immerhin 1364 sozialversicherungspflichtig Beschäftigte – und damit 12,9 Prozent mehr als noch im Vergleichsmonat des Vorjahres, als es den gesetzlichen Mindestlohn noch nicht gab“, sagt Ocak.
Nach Angaben der NGG Unterfranken hat der Mindestlohn auch dazu geführt, dass Arbeitgeber aus Mini-Jobs reguläre Stellen gemacht haben. „Viele Mini-Jobs waren besonders schlecht bezahlt. Durch den Mindestlohn sind die Mini-Jobber dann über die 450-Euro-Grenze gerutscht. Und das sind jetzt sozialversicherungspflichtige Arbeitsplätze. Das ist ein Riesenerfolg“, sagt Ibo Ocak.
Dabei hat die Arbeitslosigkeit im „Mindestlohn-Jahr 2015“ abgenommen: Im letzten Dezember waren rund 1429 Menschen im Landkreis Kitzingen ohne Beschäftigung – und damit 7,1 Prozent weniger als noch ein Jahr zuvor. Auch die Beschäftigtenzahl insgesamt habe sich mit dem gesetzlichen Mindestlohn nach Angaben der NGG positiv entwickelt: Im Sommer des vergangenen Jahres gab es im Landkreis 383 Menschen mehr, die einen Job hatten, als noch im Sommer des Vorjahres.
So teilt der Geschäftsführer der NGG Unterfranken mit: „Der gesetzliche Mindestlohn von 8,50 Euro pro Stunde hat den Beschäftigten gut getan. Und er hat der Wirtschaft nicht geschadet.“ Im Gegenteil: Das Lohn-Plus habe dem Landkreis Kitzingen eine höhere Kaufkraft beschert, von der insbesondere auch die heimische Wirtschaft profitiert habe. „Denn Beschäftigte, die den gesetzlichen Mindestlohn bekommen, haben das zusätzlich verdiente Geld nahezu eins zu eins in den Konsum gegeben“, betont Ocak.