Teubert: Nein, die Angst, zum Beispiel über Berufstätigkeit, Nebenjobs oder Arbeitssuche zu berichten, ist unbegründet. Wir sind weder vom Finanzamt noch bekommen die örtlichen Behörden Informationen von uns. Das sogenannte Rückspielverbot gilt beim Zensus ausnahmslos. Jeder Erhebungsbeauftragte muss sich zur Verschwiegenheit verpflichten und darf Daten nicht weitergeben. Das Gleiche gilt für alle Beschäftigten, die mit Zensusdaten arbeiten.
Online oder persönlich? So funktioniert die Befragung zum Zensus
Warum kann man die Befragung nicht online durchführen?
Teubert: Laut Bayerischem Landesamt für Statistik ist dies aktuell nicht vorgesehen. In Bayern und auch bundesweit müssen zumindest die Basisfragen persönlich beantwortet werden. Der Interviewer muss sehen, dass im Haus jemand wohnt. Zum vereinbarten Termin muss er klingeln und jemand muss ihm die Tür öffnen. Es ist also persönlicher Kontakt zwischen dem Erhebungsbeauftragten und dem Befragten nötig.
Sie sagen, dass man Basisfragen persönlich beantworten muss. Einigen Menschen bekommen aber einen erweiterten Fragebogen.
Teubert: Gehört man zu dem Personenkreis, der den erweiterten Fragebogen – die sogenannte Ziel-2-Befragung – beantworten soll, können die "erweiterten Fragen" auch online beantwortet werden. Aber nur diese. Die Online-Zugangsdaten dafür bekommt der Befragte auch direkt vom Interviewer überreicht.
Wie lange dauert eine Befragung für jeden Einzelnen?
Teubert: Für die sogenannte Ziel-1-Befragung, also die Basisfragen, braucht man nur fünf bis zehn Minuten. Für die umfangreichere Ziel-2-Befragung sind zehn bis 15 Minuten vorgesehen. Zusammenfassend kann man sagen: Man muss sich halt kurz auf die Befragung einlassen – und dann ist alles auch schnell wieder vorbei.
Wonach beim Zensus gefragt wird
Was muss man bei den Basisfragen wissen?
Teubert: Gefragt wird nach Vorname, Nachname, Adresse, Geschlecht, Geburtsdatum, Staatsangehörigkeit, Familienstand und der Zahl der in der Wohnung lebenden Personen. Zudem geht es darum, ob die Wohnung der Hauptwohnsitz ist.
Diese Daten sind doch ohnehin im Einwohnermeldeamt oder bei der Gemeinde bekannt.
Teubert: Ja, natürlich existieren diese Bürgerdaten. Durch die direkte Befragung beim Zensus wird geprüft, ob diese Angaben korrekt sind. Man kann sich das wie eine Daten-Inventur vorstellen. Beispielsweise sind Studenten häufig in ihren Heimatgemeinden gemeldet, wohnen aber nicht dort, sondern in einer Studentenbude. In den Hochschulstädten gibt es dann Fehlbestände an Wohnraum, die nicht erfasst sind. Das wirkt sich ja auch auf Fördertöpfe aus.
Was wollen die Interviewer bei der "erweiterten Befragung" von den Menschen wissen?
Teubert: Bei der Ziel-2-Befragung geht es um Bildung und Erwerbstätigkeit. Die Befrager wollen wissen, ob man zum Stichtag 15. Mai zum Beispiel Schüler ist und wenn ja, welche Schule man besucht. Es wird nach Schul- oder Hochschulabschluss beziehungsweise Meistertitel gefragt. In Sachen Erwerbstätigkeit geht es um die Arbeit in einem familieneigenen Betrieb, es wird nach einem Nebenjob und nach dem Erhalt sozialer Leistungen gefragt. Arbeitslose werden gefragt, ob sie versucht haben, einen neuen Job zu finden. Berufstätige sollen angeben, in welcher Branche sie zum Stichtag arbeiten, ob sie einen festen Arbeitsort haben und wo dieser Ort ist.
Was würde keiner Ihrer Mitarbeiter fragen?
Teubert: Fragen zu Einkommen, Passwörtern, Ausweisen oder Bankinformationen werden nie gestellt. Und auch nicht zum Impfstatus! Zudem wird keine Unterschrift verlangt.
INFO: Die Zensus-Erhebungsstelle des Landkreises Kitzingen befindet sich nicht im Gebäude des Landratsamts, sondern in einer Außenstelle in der Kitzinger Wörthstraße 28a.