Solarkataster erleichtern die Nutzung von Sonnenenergie im geschützten Ensemble.
Von der B8 aus: nicht sichtbar. Von der Ortsdurchfahrt aus: nicht sichtbar. Vom Hof aus: nicht sichtbar. Und doch nutzt Hans Metzger für sein denkmalgeschütztes Anwesen in der Altstadt von Mainbernheim die Energie der Sonne. Und kombiniert damit zwei Komponenten, die nicht immer leicht zueinander finden.
Hans Metzger hat ein Faible für alte Gebäude. Mehrere hat der Sulzfelder schon saniert, darunter das ehemalige Paulshaus in Mainbernheim. Ein herausragendes Projekt, belohnt mit dem Denkmalpreis des Bezirks Unterfranken.
Wer im Innenhof steht und das imposante Gebäude aus dem Jahr 1594 betrachtet, sucht vergeblich nach Modulen, die die Energie der Sonne in Warmwasser oder Strom verwandeln. „Sie sind auf dem Nebengebäude“, erklärt Hans Metzger, „dort sind sie nicht einsehbar“.
Das Erscheinungsbild geht vor
Mit der historischen Stadtmauer, ihren Türmen und Toren, den engen Gassen und den denkmalgeschützten Gebäuden ist Mainbernheim das Paradebeispiel für einen Altort, der unter Ensembleschutz gestellt wird. Hier stehen nicht unbedingt alle einzelnen Anwesen unter Denkmalschutz, wohl aber die Gesamtheit der Altstadt oder eines Platzes. Ensembleschutz gibt es unter anderem auch in Iphofen, Sulzfeld, Sommerach und Dettelbach. Bei Baumaßnahmen in diesen Bereichen gilt es Vorsicht zu bewahren, um das einheitliche Erscheinungsbild nicht zu beschädigen.
Gerade Sonnenkollektoren stießen deshalb anfangs auf große Skepsis in den meisten Orten. Gleichwohl konnte man den Fortschritt der technischen Entwicklung und den Weg hin zu Klimaschutz und regenerativen Energien auch als Kommune mit historischer Bausubstanz nicht außen vor lassen. Einige Städte und Gemeinden im Landkreis haben die Vorschriften zur Anbringung von Sonnenenergie-Anlagen deshalb in ihrer Gestaltungssatzung festgeschrieben. In Marktbreit dürfen sie vom angrenzenden Verkehrsraum aus nicht einsehbar sein, müssen in oder parallel zur Dachhaut aufgebracht werden oder an der rückwärtigen Seite des Hauses. Auch die Größe ist vorgeschrieben. Auch Dettelbach hat in der Gestaltungssatzung festgelegt, unter welchen Voraussetzungen Sonnenkollektoren ausnahmsweise zugelassen werden dürfen. Iphofen dagegen legt sich in der Satzung nicht genau fest. „Über Photovoltaik-/Solaranlagen ist im Einzelfall zu entscheiden. Sie sind als Abweichung von der Gestaltungssatzung zu behandeln“, heißt es dort allgemein. Was erlaubt wird und was nicht, entscheidet in den meisten Orten der Bauausschuss oder Stadtrat.
Die Stadt Mainbernheim hat sich ausführlicher mit der Kombination Sonnenenergie und ensemblegeschützte Altstadt befasst. Das Thema wurde im Rahmen der vorbereitenden Untersuchungen für die Städtebauförderung aufgegriffen, erinnert sich Bürgermeister Peter Kraus. Ein energetischer Rahmenplan wurde erstellt, und dabei der spannenden Frage nachgegangen, wo Sonnenkollektoren möglich sind. Schon 2002 legte die Stadt ein Solarkataster auf, das vom Landesamt für Denkmalpflege noch heute in Broschüren als beispielhaft für eine nachhaltige Planungsgrundlage bezeichnet wird.
Grünes Licht für gelbe Flächen
Der Altstadtbereich und einige direkt anschließende Gebiete sind in dem Kataster verzeichnet, jedes Gebäude ist auf der Karte farbig markiert. Grau sind die Flächen, die sich nicht für eine Solarnutzung eignen, Nordseiten zum Beispiel. Rot gekennzeichnete Flächen sind ausgeschlossen, auf diese Dächer dürfen keine Kollektoren aufgebracht werden. Schließlich soll kein Fleckerlteppich zur Hauptstraße oder zur Stadtmauer hin entstehen. Geeignete und zugelassene Flächen dagegen erscheinen in gelber Farbe. Vorschriften, wie der Einbau der Anlagen zu erfolgen hat, gibt es wiederum in der Gestaltungssatzung. „Sie müssen auf die Dachhaut aufgebracht oder integriert werden. Aufgeständerte Anlagen sind nicht erlaubt“, erklärt Peter Kraus.