Zum Artikel "Reiten auf Graswegen im Wald nicht erlaubt" vom 24. April erreichte die Redaktion folgende Leserzuschrift:
Zum Artikel "Reiten auf Graswegen im Wald nicht erlaubt" vom 24. April erreichte die Redaktion folgende Leserzuschrift:
Der im Artikel beschriebene Wald ist so angelegt, dass Reiter letztendlich nur über einen Grasweg, der von außen nach innen führt, von der Nutzung des Waldes Gebrauch machen können. Von daher ist es geradezu ein Hohn, davon zu reden, dass uns großzügigerweise noch gestattet wird, auf den geschotterten Wegen zu reiten.
Und da beginnt und endet auch schon das Problem als Gesamtpaket. Die Schranken sind so angelegt, dass sie die Wege vollumfänglich absperren. Der Schwenkarm ist geschlossen und mit einem Vorhängeschloss gesichert. Das bedeutet, wir kommen nicht rein und selbstredend auch nicht mehr raus. Der Bewuchs rechts und links von der Schranke ist so stark, dass sich gerade noch ein Fußgänger an den Schranken vorbeiquetschen kann, aber keinesfalls ein Reiter mit Pferd. Auch der Radfahrer muss kapitulieren, oder er steigt ab, schiebt sein Fahrrad unter der Schranke durch und steigt wieder auf.
Die anderen Argumente, die von den Jagdpächtern ins Feld geführt werden, sind wenig überzeugend, denn das würde ja bedeuten, dass Fußgänger die sich im Wald befinden, in gleicher Weise dieser enormen Gefahr ausgesetzt sind.
Letztendlich geht es einzig und allein darum, den Reitern in ihrer Gesamtheit das Reiten im besagten Wald "Gereutholz" ein für allemal zu verbieten. Schließlich sind schon immer wieder Attacken in diese Richtung gefahren worden, Reiter vom Gebrauch des Waldes zu "vergrämen."
Noch ein Wort zum "Reittourismus". Gerade jetzt, wo alle in irgendeiner Form durch die bei uns herrschende Pandemie viele Einschränkungen hinnehmen müssen, ist es um so unverständlicher, dass ein Gemeinderat jetzt noch einmal "neue Einschränkungen" in Kraft setzt, die einzig und allein dem Jagdpächter-Ehepaar zur Abwehr von Reitern dienlich sind.
Pferde sind mittlerweile ein enormer Wirtschaftsfaktor für Landwirte, die sich als Pensionsbetriebe ein Standbein, wenn nicht sogar einen Vollerwerb schaffen können. Pferde fressen Produkte, die von der Landwirtschaft erzeugt werden, sie liefern chemiefreien Dünger und tragen dazu bei, dass Menschen jung und alt einem umweltverträglichen Hobby nachgehen können.
Solange die Reiter die Kacke ihres Pferdes umgehend nach jedem Geschäft von öffentlichen Wegen wegräumen, dürfen sie meinetwegen reiten, wohin sie wollen.
Warum so viele Menschen allerdings so viel Geld investieren, um Pferde gefangen zuhalten und ab und zu ausreiten, erschließt sich mir jedoch nicht. Nur um des Freizeitvergnügens willens? krank.
Das Betreten von Wald ist jedermann gestattet. Steht so in der Bayerischen Verfassung. Im Bayerischen Naturschutzgesetz wird geregelt Art. 28, dass unter anderem auch Reiten erlaubt sind. Es muss den Reitern ermöglicht werden, ihrem Freizeitvergnügen auf entsprechenden Wegen nachzukommen. Sperren dürfen nur mit Genehmigung der Unteren Naturschutzbehörde (Landratsamt) oder der Oberen Naturschutzbehörde (Regierung von Ufr.) errichtet werden. Wer dagegen verstößt, begeht eine Ordnungswidrigkeit nach dem BayNatSchG.
Reiten und Fahren im Wald, Art. 30 Abs. 2 BayNatSchG 1Das Radfahren, das Fahren mit Krankenfahrstühlen und das Reiten ist im Wald (ebenfalls) nur auf Straßen und geeigneten Wegen zulässig. 2Dies stellt Art. 30 Abs. 2 BayNatSchG ausdrücklich klar. Querfeldeinfahren und -reiten ist auch im Wald ohne Zustimmung des Eigentümers verboten.
Sperren darf man sicherlich auch im Wald errichten, aber nicht solche, die das normale Reiten im Wald verhindern.