Zu unserem Bericht „Design-Hotel an Volkacher Mainlände geplant“ vom 21. September:
Mitten im Überschwemmungsgebiet des Mains, direkt am Ufer, soll ein Wellness-Hotel entstehen. Die Eingriffe in die Natur und in Wasserhaushalt werden klein geredet. Das Grundstück liegt im Landschaftsschutzgebiet, im Naherholungsraum und direkt am Ufer mit biotopkartierter Vegetation. Am gravierendsten ist die Lage im Hochwasserabflussgebiet des amtlich festgesetzten Überschwemmungsgebiets.
Es dürfte bekannt sein, dass das Überschwemmungsgebiet kein Bauland ist. Dieses Verbot lässt sich nicht umgehen, wenn man ein „Hotel auf Stelzen“ plant. Das Wasserhaushaltsgesetz, § 78, verbietet rigoros das Bebauen der Überschwemmungsgebiete. Im Absatz 2 werden Ausnahmen genannt, die alle nicht zutreffen. Gerade in Zeiten des Klimawandels muss mit einer Häufung bzw. Steigerung von Hochwasser gerechnet werden. Leider wird in „Trockenzeiten“ die Hochwassergefahr oft vergessen.
Wie groß die Hochwassergefahr für Volkach tatsächlich ist, zeigen folgende Daten: Der aktuelle Wasserstand beträgt am Pegel Astheim 96 Zentimeter. Am 16. Januar 2011 wurde ein Pegelstand von 665 Zentimetern gemessen. Somit lag bei diesem mittleren Hochwasser der Wasserspiegel 5,69 Meter höher als derzeit. Das bedeutet, dass der Standort direkt oberhalb von Astheim mehrere Meter unter Wasser steht.
Im Hochwasserfall müsste das Hotel komplett evakuiert werden. Dies wäre nur mit einem unvertretbaren Aufwand nicht nur für die Hotelbetreiber, sondern auch für die Organisationen wie Feuerwehr, Technischen Hilfswerk und Bauhof möglich. Erfahrungsgemäß bleibt es bei einem Hotel nicht nur bei einem Gebäude: Es werden Nebengebäude, Rampen, Treppen und Zäune etc. benötigt. Alle diese Nebenanlagen und die Stelzen würden für den Hochwasserabfluss Hindernisse darstellen. Nachbarn und Oberlieger könnten dabei durch Änderungen des Wasserabflusses, des Wasserstandes und des Wasserrückhaltes gefährdet werden.
Auf jeden Fall ist ein Bebauungsplan erforderlich. Alle Träger öffentlicher Belange müssen gehört werden. Keine Einfriedungen, keine Stützen dürfen errichtet werden, die den Hochwasserabfluss behindern.
Was ist bisher an dieser Stelle? Eine Wiese mit wertvollem Ufergehölz – ein Biotop! Die Natur bleibt auf der Strecke! Der Bau eines Hotels am Ufer ist ein großer Frevel an der Natur.
Falls das Hotel genehmigt werden sollte, wäre dies ein Präzedenzfall für weitere Eingriffe. Wenn das Wasserwirtschaftsamt und weitere beteiligte Behörden sich nicht an ihre eigenen Gesetze halten, wer soll dann noch Gesetze, Vorgaben und Richtlinien berücksichtigen?