Kriegsspiele im Kitzinger Klosterforst

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Foto: Symbolbild
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Vier Männer verabreden sich samstags zum gemeinsamen Häuserkampf in der ehemaligen Kaserne. Waren die vier nur ballernde Freizeitkrieger oder eine organisierte bewaffnete Gruppe?

Die Anklage klang furchteinflößend: Gründung einer bewaffneten Gruppe. Tragen von Hakenkreuz und
SS-Abzeichen. Vielfache Verstöße gegen das Waffengesetz. Und die Typen, denen die Staatsanwältin diese Anklage vorwarf, schienen ins Bild zu passen. Rasierte Köpfe. Tätowierte Schädel. Totenköpfe, Knochen, dort wo am Hinterkopf normalerweise Haare wachsen, stand bei einem der vier Angeklagten: "Made in Germany 1981." In altdeutscher Schrift. Aber saßen da tatsächlich Feinde der Verfassung, die am Wochenende für den Umsturz trainierten oder waren die vier Männer zwischen 23 und 30 Jahre nichts weiter als ballernde Kindsköpfe?

Das nämlich behaupteten die Anwälte. Der Vorwurf, die vier hätten sich zu einer bewaffneten Gruppe zusammengeschlossen, sei nicht haltbar.
Task Force 88 soll sich die Gruppe laut Anklage genannt haben, gegründet "um den bewaffneten Kampf zu trainieren". Immer samstags, zwischen 13 und 18 Uhr. Treffpunkt war das Warehouse, ein ehemaliges Lagerhaus der US-Armee im Waldstück Klosterforst zwischen Kitzingen und Großlangheim. Zäune haben sie ignoriert, eine Tür aufgebrochen und dann geballert. Mindestens an sechs Wochenenden, einmal mit Übernachtung auf Feldbetten, einmal mit Stahlhelm, Hakenkreuz und SS-Abzeichen.

Bewaffnet mit Messern, Schlagringen und Softair-Maschinengewehren trainierten die vier Männer Häuserkampf. Schießen, kämpfen, Töten üben. Weil sie etwas planten oder weil ihnen ihr normales Leben zu langweilig war? Ein Gerüstbauer, ein Straßenbauer, ein Lagerarbeiter und ein selbstständiger Montagebauer, die sich zum Ballern im Wald treffen. So erklärten es die Anwälte der vier: "Freizeitvergnügen" und "Hobby". Der Anwalt des jüngsten Angeklagten sagte, sein Mandant habe überhaupt kein Interesse an einer paramilitärischen Kampftruppe. "Für ihn war das Spaß."


Helm mit Hakenkreuz

Und nachzuweisen war den Vieren die Gründung einer bewaffneten Gruppe nicht. Nur zwei sollen sich über einen Chat verabredet haben. Das ergab die Auswertung der sichergestellten Computer. Einer zu wenig: nach deutschem Recht braucht es drei Personen, um eine Vereinigung zu gründen, egal ob kriminell, bewaffnet oder terroristisch.

Die Ballerspiele selbst räumten die Männer ein: Mindestens sechsmal, insgesamt 57 Gegenstände stellte die Polizei bei der Verhaftung der vier sicher: Sturmhauben, Magazine, Waffen. Außerdem die Computer. Laptops und einen selbstgebauten Rechner, mit einem schwarzen Hakenkreuz auf dem Gehäuse.

"Wie das Ganze moralisch zu bewerten ist, ist nicht die Aufgabe eines Strafgerichts", sagte Richter Marc Betz. Er hatte nur über die Straftatsbestände zu entscheiden: Hausfriedensbruch, Verstöße gegen das Waffenrecht, Tragen von Abzeichen verfassungswidriger Organisationen. Einmal hatten die Männer tatsächlich einen Stahlhelm mit SS-Runen und Hakenkreuz dabei. Weil die Männer gestanden hatten, alle in festen Arbeitsverhältnissen stehen und sich geläutert zeigten, verhängte das Gericht zwei Geldstrafen von 5000 und 6000 Euro und zwei Freiheitsstrafen auf Bewährung von zwölf und 15 Monaten. Das Urteil wurde sofort rechtskräftig.