Kommt das Handyparken in Volkach?

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Parken per Handy bezahlen - das könnte in Volkach bald Wirklichkeit werden. Das Symbolbild zeigt Parkzonen in Nürnberg, in denen per Handy bezahlt werden kann.
Foto: Guido Chuleck

Wer ein Smartphone besitzt, kann über die Parkster-App in der Vinothek oder im Wartezimmer digital die Parkzeit auf zwei Stunden verlängern. Bald auch in Volkach?

Die Zeit drängt, es ist doch später geworden in der Vinothek, die einstündige Parkzeit läuft ab, und die Mitarbeiter der Parküberwachung verteilen schon die ersten Knöllchen. Damit kann in Volkach zukünftig bald Schluss sein. Wer ein Smartphone besitzt, kann über die Parkster-App bequem in der Vinothek oder im Wartezimmer des Augenarztes digital die Parkzeit auf zwei Stunden verlängern. Im Stadtrat Volkach war am Montagabend für diese Art des Bezahlens eine gewisse Sympathie zu verspüren, als Keven Lehmann, Gebietsverkaufsleiter der Nürnberger Firma GHT, die App vorstellte.

Volkach wäre die erste Kommune des Landkreises, die mit dem schwedischen Entwickler des mobilen Parkbuchungssystems zusammenarbeitet. Die 16 Parkscheinautomaten der Stadt blieben auch weiterhin bestehen, so Bürgermeister Peter Kornell. In der Praxis sieht es so aus, dass sich die Kunden über ihr Smartphone die kostenfreie Parkster-App laden, ausgelegt für Android-, Apple- und Windowssysteme. Einmalig muss ein Konto angelegt werden: Mailadresse, Name und Anschrift sowie das Autokennzeichen. Abgerechnet wird monatlich per Rechnung oder als Abbuchung von der Kreditkarte. „Die erste Papierrechnung ist kostenlos, danach berechnen wir pro Papierrechnung 2,99 Euro“, sagte Lehmann. Kostenfrei ist die Rechnung Mail, als pdf-Dokument. Dort finden sich sämtliche Parkvorgänge detailliert aufgelistet. Für Fragen bietet Parkster einen kostenfreien telefonischen Kundendienst an. Eine Provision wird beim Kunden nicht erhoben, sondern von der Stadt übernommen. Dessen Höhe besprach der Stadtrat im nicht-öffentlichen Teil der Sitzung. „Es soll wegen der vielen Anbietern keine Wettbewerbsverzerrung geben“, begründete Kornell diesen Schritt.

Ist die App auf das Smartphone geladen, zeigt sie die nächstgelegene Parkzone an, zum Beispiel am Bahnhof. Da im Auto kein Parkschein mehr liegen muss, befürchteten einige Räte, dass die Autofahrer Strafzettel bekommen könnten. Das seie nicht der Fall, versicherte Lehmann. „Die Buchung wird über eine Schnittstelle in den Geräten an die Parküberwachung weitergeleitet, und sobald die Mitarbeiter das Kennzeichen des vermeintlichen Falschparkers eingeben, können sie sehen, dass bezahlt ist“, sagte er. Das gelte natürlich auch am Wohnmobilparkplatz, sollte sich der Rat entscheiden, ihn mit in die „Parkster-Parkzone“ einzubinden.

Nun lässt sich die Parkzeit nicht nur verlängern, sondern auch verkürzen, wenn der Autofahrer nicht nach zwei, sondern schon nach einer Stunde wieder zurück ist. Eine Verlängerung über die Höchstparkdauer lasse die App nicht zu, sagt Lehmann.

Die Sympathie der Räte spiegelt sich in der Aussage von Herbert Römmelt wider. „Jeder, der fünf Jahre jünger ist als ich, nutzt ein Smartphone“, sagt der pensionierte Schulleiter, „je eher wir dieses Parksystem einführen, um so besser.“ Jetzt wird die Angelegenheit in den Fraktionen besprochen, und schon in der nächsten Sitzung könnte ein Vertragsentwurf zwischen der Stadt und Parkster auf der Tagesordnung stehen. Dann werden wohl auch Fragen wie über die „Brötchentaste“ der Parkscheinautomaten klären lassen, von dessen Grundidee „15 Minuten kostenfrei Parken“ sich die Räte nicht trennen mögen.