Die Stadt Kitzingen hat für künftige Bürgerentscheide Neuerungen erlassen. Sie betreffen auch den kommenden zur Bebauung des Schützengeländes am Steigweg. Was nun gilt.
Nicht erst seit Corona stellt sich die Frage, wie Kommunen Wahlen und Bürgerentscheide so organisieren, dass möglichst viele Bürgerinnen und Bürger problemlos daran teilnehmen können. Das Thema hat nun auch der Kitzinger Stadtrat behandelt. Die aktuelle Rechtslage besagt, dass bei Wahlen keine reinen Briefwahlen mehr zulässig sind.
Diese in der Pandemie mögliche Variante ist inzwischen gestrichen worden. Bei Bürgerentscheiden ist eine reine Briefwahl sowieso nicht erlaubt, so referierte Rechtsamtsdirektorin Susanne Schmöger vor dem Gremium.
Mit einer Satzungsänderung passte der Stadtrat die Vorgaben für Bürgerentscheide in der Stadt an: So werden diese Abstimmungen in Kitzingen künftig im Wahllokal oder per Briefwahl möglich sein. Beides ist zulässig. Der Rat stimmte dem mit 21:6 zu.
Oberbürgermeister Stefan Güntner (CSU) bewertete die Einführung der Briefwahl beim Bürgerentscheid als "ausgeprägten Service" für die Bürgerinnen und Bürger. Zugleich erhofft er sich damit eine größere Teilnahme an der Abstimmung.
Der erste davon betroffene Entscheid ist die Abstimmung am Sonntag, 22. Mai, über das Bauvorhaben auf dem Kitzinger Schützengelände. Wie berichtet sollen die Kitzingerinnen und Kitzinger darüber entscheiden, ob sie eine mehrgeschossige Wohnbebauung auf dem Areal befürworten oder ablehnen.