Auto von fränkischem Politiker angezündet: Berufungsprozess findet schnelles Ende

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Auto von Stadtrat Uwe Hartmann in Kitzingen angezündet
Der Angeklagte soll in der Nacht auf den 4. Februar 2022 das Auto von Bayernpartei-Stadtrat Uwe Hartmann in Kitzingen angezündet haben.
Feuerwehr Stadt Kitzingen
Auto von Stadtrat Uwe Hartmann in Kitzingen angezündet
Der Angeklagte soll in der Nacht auf den 4. Februar 2022 das Auto von Bayernpartei-Stadtrat Uwe Hartmann in Kitzingen angezündet haben.
Kitzingen: Auto von Stadtrat Uwe Hartmann angezündet
Feuerwehr Stadt Kitzingen

Nach einem im August verkündeten Urteil zur Brandstiftung am Auto eines fränkischen Politikers legten der Angeklagte und die Staatsanwaltschaft Berufung ein. Der Prozess war jedoch nur von kurzer Dauer: Das Urteil ist rechtskräftig.

Update vom 07.03.2024, 20.46 Uhr: Berufungsprozess nach kurzer Zeit beendet - endgültiges Urteil

Weil er das Auto eines unterfränkischen Lokalpolitikers im Brand gesteckt hat, muss ein 31-jähriger Mann für drei Jahre in Haft. Das Urteil, das bereits im August gesprochen worden war, sei nun rechtskräftig, teilte ein Sprecher des Landgerichtes Würzburg am Donnerstag (7. März 2024) mit. Ein Berufungsprozess, der am Morgen begonnen hatte, war nach nur kurzer Dauer beendet worden. Sowohl der Angeklagte, als auch die Staatsanwaltschaft nahmen ihren Berufungsantrag laut Gericht zurück.

Dem Mann war vorgeworfen worden, das Auto eines Kitzinger Stadtrats im Februar 2022 mit Benzin und Grillanzünder in Brand gesetzt haben, um dem Politiker einen Denkzettel zu verpassen. Der Wagen brannte vollständig aus, außerdem sprang das Feuer auf ein Haus über. Verletzt wurde niemand. Der Angeklagte soll sich in Querdenker-Kreisen bewegt haben.

Verurteilt wurde der Mann vom Amtsgericht Würzburg nicht nur wegen Brandstiftung, sondern auch wegen unerlaubtem Waffenbesitzes und Besitzes von Kinderpornografie. Im Zuge der Ermittlungen hatte die Polizei in seiner Wohnung ein Butterflymesser und Dateien mit kinderpornografischen Inhalten gefunden.

Update vom 07.03.2024, 14.03 Uhr: Auto von Politiker in Kitzingen angezündet - Berufungsprozess startet

Am Donnerstag (7. März 2024) hat vor dem Landgericht Würzburg ein Berufungsprozess gegen einen Mann begonnen, der einen Brandanschlag auf das Auto eines Lokalpolitikers verübt haben soll. Dem Mann wird vorgeworfen, das Auto des Kitzinger Stadtrats Uwe Hartmann am 4. Februar 2022 mit Benzin und Grillanzünder in Brand gesetzt haben, um dem Politiker einen Denkzettel zu verpassen. Das Auto brannte vollständig aus. Außerdem sprang das Feuer auf ein Haus über. Verletzt wurde niemand. Der Angeklagte soll sich in Querdenker-Kreisen bewegt haben.

Im vergangenen August wurde der damals 31-Jährige vor dem Amtsgericht Würzburg unter anderem wegen Brandstiftung zu drei Jahren Haft verurteilt. Zudem war ihm unerlaubter Waffenbesitz und Besitz von Kinderpornografie vorgeworfen worden. Sowohl die Staatsanwaltschaft als auch der Angeklagte hatten Rechtsmittel gegen das Urteil eingelegt.

Update vom 18.08.2023: Prozess um Brandanschlag in Kitzingen geht in nächste Instanz

Der Prozess um den Brandanschlag auf das Auto eines Lokalpolitikers im unterfränkischen Kitzingen geht in die nächste Instanz. Sowohl die Staatsanwaltschaft als auch der Angeklagte hätten Rechtsmittel gegen das Urteil eingelegt, teilte ein Gerichtssprecher mit.

Das Amtsgericht Würzburg hatte den 31-Jährigen am Mittwoch der vorigen Woche zu drei Jahren Haft unter anderem wegen vorsätzlicher Brandstiftung verurteilt. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der Mann am 4. Februar 2022 nachts das Auto eines Kitzinger Stadtrats in Brand gesteckt hatte.

Der Mann soll sich laut Anklage um den Jahreswechsel 2021/2022 im Umfeld der "Querdenken"-Bewegung bewegt haben und bis Februar 2022 auch Mitglied der Bayernpartei gewesen sein. Mit der Amtsführung seines Parteikollegen und dessen Äußerungen zur allgemeinen Corona-Impfpflicht soll er nicht einverstanden gewesen sein. Nach Auffassung des Angeklagten hatte sich der Politiker damit gegen die Parteilinie und gegen "Querdenken"-Proteste positioniert.

Um ihm einen Denkzettel zu verpassen, steckte er nach Überzeugung der Staatsanwaltschaft das Auto des Lokalpolitikers Uwe Hartmann in Brand. Das Feuer griff von dem Wagen auf ein angrenzendes Haus über, in dem der Mann und seine Frau zu dieser Zeit schliefen. Auch die Regionalgeschäftsstelle der Bayernpartei in Kitzingen befand sich in dem Haus. Das Auto brannte vollständig aus, am Haus wurden Fensterläden und Fenster durch das Feuer beschädigt.

Der 31-Jährige wurde wegen vorsätzlicher Brandstiftung in Tateinheit mit versuchter schwerer Brandstiftung sowie wegen verbotenen Waffenbesitzes und Besitzes kinderpornografischer Inhalte verurteilt. In Zuge der Ermittlungen hatte die Polizei in der Wohnung des Angeklagten ein Butterflymesser und auf Datenträgern Hunderte Dateien mit entsprechenden Inhalten gefunden.

Originalmeldung vom 10.08.2023: Anschlag auf Auto von fränkischem Stadtrat - Täter verurteilt

Weil er das Auto eines unterfränkischen Lokalpolitikers im Brand gesteckt hat, ist ein 31-Jähriger vor dem Amtsgericht Würzburg zu drei Jahren Haft verurteilt worden. Das Gericht sprach den Mann am Mittwoch (9. August 2023) unter anderem der vorsätzlichen Brandstiftung schuldig, wie ein Gerichtssprecher am Abend mitteilte. Auch das Auto eines oberfränkischen Oberbürgermeisters war im selben Jahr angezündet worden.

Der Mann soll laut Anklage das Auto des Kitzinger Stadtrats Uwe Hartmann am 4. Februar 2022 nachts in Brand gesetzt haben, um dem Lokalpolitiker einen Denkzettel zu verpassen. Der 31-Jährige soll sich laut Gerichtsangaben um den Jahreswechsel 2021/2022 im Umfeld der "Querdenken"-Bewegung bewegt haben. Außerdem soll er vom Dezember 2019 bis Juni 2020 ebenfalls Mitglied der Bayernpartei gewesen sein.

Brandanschlag auf Kitzinger Stadtrat - er und seine Frau schliefen, als es passierte 

Mit der Amtsführung seines Parteikollegen und dessen Äußerungen zur allgemeinen Corona-Impfpflicht soll der Angeklagte nicht einverstanden gewesen sein. Nach Auffassung des Angeklagten hatte sich der Politiker damit gegen die Parteilinie und gegen "Querdenken"-Proteste positioniert.

Mit Benzin und Grillanzünder soll der 31-Jährige deshalb das Auto des Stadtrats in Brand gesetzt haben. Das Feuer griff von dem Wagen auf ein angrenzendes Haus über, in dem der Mann und seine Frau zu dieser Zeit schliefen. Auch die Regionalgeschäftsstelle der Bayernpartei in Kitzingen habe sich in dem Haus befunden. Das Auto brannte vollständig aus, am Haus wurden Fensterläden und Fenster durch das Feuer beschädigt.

Die Anklage lautete auf vorsätzliche Brandstiftung in Tateinheit mit versuchter schwerer Brandstiftung. Zudem warf die Anklage dem Mann verbotenen Waffenbesitz sowie Besitz kinderpornografischer Inhalte vor. In seiner Wohnung hatte die Polizei ein Butterflymesser und auf Datenträgern Hunderte Dateien mit entsprechenden Inhalten gefunden. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die Richterin sprach laut BR von "absolut schlimmen Bildern". Auch Kleinkinder sollen unter den abgelichteten Opfern sein.

Angeklagter und Kläger äußern sich im Gericht

Ein Polizist habe im Verlauf der Verhandlung ausgesagt, dass der Angeklagte davon überzeugt gewesen sei, dass seine Großmutter an den Folgen einer Corona-Impfung gestorben sei.

Auch der Angeklagte habe selbst das Wort im Prozess erhoben: "Es tut mir leid. Ich hätte nicht gedacht, dass das solche Auswirkungen hat." Der geschädigte Kommunalpolitiker habe darauf hin erwidert: "Das kommt jetzt ein bisschen spät."

Berichten des BR zufolge berichtete Hartmann, dass er nach dem Brandanschlag zwei Monate lang arbeitsunfähig gewesen sei und sich mit seiner Frau in psychiatrische Behandlung begeben habe. Auch war er vom Außendienst in den Innendienst gewechselt, um die Abende mit seiner Frau verbringen zu können. Etwa ein Jahr nach dem Brandanschlag hat zudem sein Haus gebrannt.

Richterin entscheidet sich für Strafe am oberen Ende des geforderten Spektrums

Der Angeklagte habe sich einem psychiatrischen Gutachten unterziehen müssen. Es habe viele Hinweise auf eine Persönlichkeitsstörung gegeben. Zudem sei er in der Kindheit schon psychisch auffällig gewesen.

Die Verteidigung habe eine Strafe von einem Jahr und zehn Monaten auf Bewährung gefordert. Die Anklage habe für drei Jahre und acht Monate Haft plädiert. Die Richterin setzte drei Jahre Haft fest und soll kommentiert haben, dass "die Tat außerhalb jeden Verhältnisses" stünde.

(mem/mit dpa)