Keine Gnade nach eBay-Betrug

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Um seine schwierige wirtschaftliche Situation zu verbessern, hat ein 48-Jähriger im Mai 2016 den falschen Weg gewählt. Dafür muss er jetzt hinter Gitter.

Um seine schwierige wirtschaftliche Situation zu verbessern, hat ein 48-Jähriger im Mai 2016 den falschen Weg gewählt. Er hat Handys über eBay verkauft und nicht ausgeliefert. Gewerbsmäßiger Betrug ist das. Der brachte ihn jetzt hinter Gitter, für 14 Monate.

Keine Bewährung

„Für Gnadenentscheidungen ist das Gericht nicht zuständig“, sagte Richter Peter Weiß für das Schöffengericht. Der Mann, der 13 Handys verkaufte, gut 3500 Euro einnahm, aber nicht lieferte, erhielt keine Bewährung.

Wegen Untreue verurteilt

Das hatte einen Grund. Der gewerbsmäßige Betrug fiel in eine Zeit, in der der Mann unter Bewährung stand. Weil er an seinem Arbeitsplatz 13 000 Euro illegal vertelefoniert hat, war er 2013 wegen Untreue in 50 Fällen zu einem Jahr und vier Monaten verurteilt worden – mit Bewährung. Wie sich im Mai 2016 herausstellte, hatte der drohenden Vollzug der Freiheitsstrafe allerdings nicht die erwartete Wirkung.

Interessenten gefunden

Die Internetplattform eBay scheint Betrüger anzulocken. Auch den 48-Jährigen, der sich dort umschaute, was online am besten läuft und auf Handys stieß. Dann bot er Smartphones von Samsung oder IPhones von Apple an. Bei Preisen zwischen 135 und knapp 300 Euro fand er schnell Interessenten. Die überwiesen das Geld und warteten vergeblich auf die Lieferung.

Weil der Mann immer mit den gleichen Daten seine „Geschäfte“ abwickelte, kam ihm die Polizei nach den ersten Anzeigen der geprellten Handykäufer schnell auf die Spur.

Hohe Schulden

Jetzt saß er vor dem Schöffengericht. Sein Rechtsanwalt schilderte die schwierigen Verhältnisse. Kaum Einkommen, Hartz IV, ein kleiner Nebenjob, Spielsucht und 100 000 Euro Schulden, dazu zwei Kinder, die er nach der Scheidung mitversorgt. Als es wieder einmal gar nicht lief, er mit der Miete im Rückstand war, der Bezug von Gas und Wasser in Gefahr war, kam er auf die Idee mit den Handys. „Er hat den falschen Weg gewählt, aber aus einer Notsituation heraus“, wie der Verteidiger sagte.

Auch wenn das Gericht die schwierige Lage des Mannes durchaus sah, für eine Bewährung reichte es nicht. Zu viele Fragen blieben offen. Warum macht der Mann nicht mehr als nur einen kleinen Nebenjob, der ihm 50 bis 100 Euro im Monat bringt? Warum lässt er sich nicht auf die Schuldnerberatung ein? Und warum bemüht er sich zu wenig, den Schaden wieder gut zu machen? Zeit hätte er gehabt, um mehr als nur ein Zehntel des Betrags zurückzuzahlen.

Das war zu spät

„Ich werde alles in meiner Macht stehende tun, das zu regeln“, sagte er am Ende und auch, dass er Aussichten auf einen festen Job hat. Das aber war zu spät. Das Gericht bewertete diese Aussagen als „vage Absichtserklärungen, die nicht zu belegen sind“. Der Mann sei der „klassische Bewährungsversager“. Noch einmal Bewährung? „Da gibt es nur ein Nein“, sagte der Richter am Ende. Der Mann muss ins Gefängnis, wenn das Urteil rechtskräftig wird.

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