Kein Haus am Fuchsgraben in Kitzingen

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Gerodet ist das Gelände zwischen Kaltensondheimer Straße/Winterleitenweg und Fuchsgraben schon. Aber ein Wohnhaus darf nach dem Willen des Rats hier nicht entstehen.

Von seiner Planungshoheit macht der Kitzinger Stadtrat am Donnerstagabend Gebrauch. Anders, als von der Verwaltung vorgeschlagen, wollte die Mehrheit der Räte den Bebauungsplan "Fuchsgraben" nicht ändern. So kann ein Bauwerber dort auch kein Einfamilienhaus errichten.

Vor einiger Zeit hatte der Bauherr bereits die Wohnhäuser in der Kaltensondheimer Straße 49 bis 53a gekauft und saniert. Inzwischen sind diese weitestgehend vermietet. Nun wollte der Mann auf dem westlich angrenzenden Flurstück zwischen Kaltensondheimer Straße und Winterleite ein Einfamilienhaus sowie 24 private Parkplätze für die Mieter seiner vier Häuser errichten - bisher können diese nur entlang der Straße parken.

Das Problem: Planungsrechtlich ist ein Wohnhaus dort nicht zulässig, weil im Bebauungsplan "Garagen und Stellplätze" festgelegt sind.
Der Bauwerber hat nun angefragt, ob der Bebauungsplan auf seine Kosten geändert werden kann. Aus Sicht der Verwaltung hätte diesem Ansinnen auch zugestimmt werden können, doch die Stadtratsmehrheit war anderer Meinung.

Jutta Wallrapp (FBW-FW) führte ein Schreiben der Anwohner beziehungsweise Eigentümer der angrenzenden Grundstücke ins Feld. 15 Eigner und Mieter hatten sich in einem Brief an den Oberbürgermeister gewandt und verkündet, dass sie keine Änderung des Bebauungsplans wünschen. Wallrapp unterstützte diesen Wunsch: "Aus städtebaulicher Sicht ist es nicht nötig, müssen wir den B-Plan nicht ändern."

Bauamtsleiter Oliver Graumann betonte, dass Stellplätze und Garagen an dieser Stelle sehr sinnvoll wären. Außerdem fragte er, ob ein Einfamilienhaus angesichts der Topografie - Das neue Baufeld würde deutlich unterhalb der am Hang gebauten Häuser liegen - wirklich störend wäre.

Für Karl-Heinz Schmidt (UsW) waren die Argumente der Nachbarn nicht stichhaltig. Jens Pauluhn (ödp) dagegen empfand einen zweigeschossigen Bau an dieser Stelle für "zu groß".

Letztendlich stimmte mit 6:22 nur eine Minderheit für die vorgeschlagene Bebauungsplanänderung. Der Bauwerber kann deshalb nur Stellplätze und Garagen bauen, aber kein Haus.