Nach zwei Gerichtspleiten ist es still geworden im Kampf gegen die geplante Teilverfüllung des Steinbruchs zwischen Dettelbach und Mainstockheim. Trotzdem lässt der Verein Steinbruchfreunde als Kläger nicht locker.
Nach zwei Gerichtspleiten ist es still geworden im Kampf gegen die geplante Teilverfüllung des Steinbruchs zwischen Dettelbach und Mainstockheim. Trotzdem lässt der Verein Steinbruchfreunde als Kläger nicht locker. Der Schriftsatz für das ausstehende Hauptsacheverfahren liegt – laut Newsletter – seit zwei Monaten dem Verwaltungsgericht (VG) vor. Ein Termin für die Verhandlung ist noch nicht festgesetzt.
Das Ringen um das Biotop hatte bisher der Bund Naturschutz geführt. Dessen juristischer Widerstand scheiterte: erst am Würzburger Verwaltungsgericht, dann am Verwaltungsgerichtshof München. Den Prozess im Hauptsacheverfahren, der die Genehmigung, 210 000 Kubikmeter Abraum in den Steinbruch zu kippen, aushebeln könnte, führen jetzt die Steinbruchfreunde.
Die kennen die Knackpunkte aus den Prozessniederlagen. Deshalb legen sie im Schreiben an das Verwaltungsgericht der juristischen Argumentation einen Extra-Brief bei, wie es im Newsletter heißt. Das Schreiben beschreibe die Ziele des Vereins, zeige die Reaktion auf die Aktenlage sowie die konträren Gutachten zur Verfüllgenehmigung und formuliere die sich daraus ergebenden Fragen: „Wir erhoffen uns, dass sich der Richter die gleichen Fragen stellt und an die Gegenseite weiterreicht.“
Die Hoffnung auf den Gerichtsweg ist nur ein Instrument in der Strategie der Steinbruchfreunde. Im Ringen gegen die Verfüllung hat die Gruppe auch den bayerischen Landtag eingeschaltet: In einer Petition wehrt sich der Verein gegen die geplanten Veränderungen in dem Biotop, das die Gruppe auch deshalb vehement verteidigt, weil sie hier ein Trinkwasserreservoir bedroht sieht.
Die Eingabe, die vor rund drei Wochen im Umweltausschuss des Landtags auf den Tisch kam, liegt vorerst auf Eis, so die Steinbruchfreunde. Der Ausschuss wolle erst den Verwaltungsgerichtsbeschluss abwarten.
Nicht eben Anlass zu Optimismus bei den Steinbruchfreunden ist die Stellungnahme des Umweltministeriums zur Petition. Das Schreiben weist praktisch alle Argumente des Vereins als gegenstandslos zurück. So sieht das Ministerium weder Gefahren für Grund- und Trinkwasser durch die Verfüllung, noch Hinweise, dass im Steinbruch entdeckte Asphaltablagerungen gesundheits- oder umweltschädlich wären.
Beim Schutz bedrohter Arten im Steinbruch – unter anderem Gelbbauchunke, Fledermäuse, Zauneidechse, Schlingnatter – offenbart das Schreiben eine Problematik des Vorhabens. Eine Teilverfüllung des Steinbruchs werde zu einer „deutlichen Verkleinerung des Lebensraums der Gelbbauchunke führen“, heißt es in der Stellungnahme – und: „Die Population wird dadurch erheblich kleiner werden.“