Jugendlicher Schläger muss in Arrest

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Er hat einem jungen Mann mit der Faust ins Gesicht geschlagen und deshalb soziale Hilfsdienste ableisten müssen. Das hat er aber nicht geschafft. Und deshalb sitzt erneut vor dem Richter. Und bald im Knast.

Ein 17-Jähriger Kitzinger hat im vergangenen Sommer einem Jugendlichen ins Gesicht getreten und ihn geschlagen. Seine Strafe dafür hat er bisher nicht abgeleistet. Jetzt hat der Richter ein schärferes Urteil ausgesprochen.

"Schon sieben Monate machen wir mit den Auflagen herum", meinte die Vertretung der Jugendhilfe. In einem Zivilverfahren wurde der Jugendliche bereits verurteilt. Er sollte 60 Stunden Hilfsdienst ableisten, um seine Strafe zu verbüßen. Abgearbeitet hat er davon gerade einmal gut die Hälfte. In vier verschiedenen Einrichtungen war er für die Sozialstunden eingeteilt. In allen vier kam er nach einer gewissen Zeit einfach nicht mehr.
"Es wäre gut gewesen, wenn Sie mir vor dem Termin heute gezeigt hätten, dass sie eigentlich wollen", sagte der Richter während der Verhandlung. Vor zehn Wochen war der arbeitslose Jugendliche zu seinem letzten Dienst angetreten.

Ohne Schulabschluss

Schwänzen scheint für den 17-Jährigen nichts Unbekanntes zu sein. Vor einem Jahr ist er in der neunten Klasse ohne Abschluss von der Mittelschule geflogen, weil er einfach nicht mehr kam. Jetzt hat er keinen Arbeitsplatz und keinen Verdienst. Einmal pro Woche geht er zur Zeit in die Berufsschule. Doch auf die Frage, ob er dort regelmäßig hingehe, schüttelt der 17-Jährige den Kopf.

Er sitzt still auf seinem Stuhl, regt sich kaum. Die Vertretung der Jugendhilfe beschreibt ihn als ruhig und zurückhaltend. "Bisher ist er nicht als Schläger aufgefallen." Er habe ab und zu Ärger mit seiner Mutter, die ihn allein erzieht, das sei aber nicht ungewöhnlich in diesem Alter. "Ich weiß nicht, warum es nicht funktioniert. Es scheitert einfach an der Umsetzung."

Mit der Faust ins Gesicht

Auch der Angeklagte selbst weiß nicht, warum es mit dem Hilfsdienst nicht klappt. Das teilt er zumindest dem Richter mit. "Ich habe mir mit den Sozialstunden zu viel Zeit gelassen."

Vor einem Jahr hatte sich die Wut über einen anderen Jugendlichen in ihm aufgestaut. Der hatte ihn beleidigt und seine Schwester befummelt, wie er dem Richter noch einmal erzählt. Dann hatte er ihn mit der Faust ins Gesicht geschlagen und ihn getreten. Die eine Gesichtshälfte seiner Opfers war danach geschwollen und geprellt.

"Das hätte aber auch ganz anders ausgehen können, da hat er noch Glück gehabt", sagte der Richter. Jetzt sei es wichtig, dem angeklagten Jugendlichen vor Augen zu führen, wo der Weg hinführt, wenn man weiter Straftaten begeht. Vier Tage muss der 17-Jährige jetzt in Kurzarrest. "Das soll zeigen: Wenn man sich strafbar macht, wird man eingesperrt. Das soll eine Lehre für die Zukunft sein."

Mit dem Urteil bleibt der Richter unter dem, was die Vertretung der Staatsanwaltschaft gefordert hat. Eine Woche Dauerarrest wollte die als Strafe für den Jugendlichen: "Ich kann ihm nur wünschen, dass er kapiert, dass er für einen Ausbildungsplatz seinen Schulabschluss nachholen muss."