Als Vermieter scheint der 65-Jährige einfach kein Glück zu haben. Da waren Anfang 2012 die Probleme mit einem Mieter. Es dauerte, bis er den unliebsamen Mann endlich aus der Wohnung hatte.
Als Vermieter scheint der 65-Jährige einfach kein Glück zu haben. Da waren Anfang 2012 die Probleme mit einem Mieter. Es dauerte, bis er den unliebsamen Mann endlich aus der Wohnung hatte.
Beim nächsten Anlauf wurde es allerdings auch nicht besser. Im Sommer 2012 ging die Sache umgehend von vorne los: Der 65-Jährige landete auf der Suche nach einem Nachfolger ausgerechnet beim Bruder seines ehemaligen Mieters. Eine Entscheidung, die er ganz schnell bereuen sollte. Geld sieht der Vermieter nämlich nicht. Schnell laufen knapp 6000 Euro Mietrückstände auf. „Einen Roman erzählen“ könnte er, gibt der Vermieter gegenüber dem Kitzinger Strafrichter an. Dort sitzt er nicht etwa als Kläger – sondern als Beklagter. Was mit dem zusammenhängt, was sich rund um die Vermietung abspielte: Es herrschte so etwas wie Krieg.
Der Mieter brachte seinen Vermieter scheinbar mit gefälschten Belegen in Misskredit. „Der hat immer gelogen“, empört sich der Rentner noch heute. Die Dinge zogen sich hin. Schließlich gab es im Januar dieses Jahres eine Räumungsklage. Was den Mieter zunächst auch nicht weiter beeindruckte. Erst eine Stunde bevor der Gerichtsvollzieher Mitte Juli auftauchte, verschwand der Unliebsame.
Nicht jedoch, ohne sich vorher noch gerächt zu haben: Er zeigte seinen Vermieter wegen Hausfriedensbruchs an. Was laut dem Verteidiger des 65-Jährigen jedoch nichts anderes als eine Falle gewesen sein dürfte:
Der Vermieter hatte sich mit einem Zweitschlüssel in die Wohnung des Mieters begeben, weil dieser ihn gebeten hatte, nach seiner Katze zu schauen. Später gegenüber der Polizei wollte der Mieter nichts mehr von dieser Bitte wissen und behauptete, der Rentner sei unberechtigt in seine Wohnung eingedrungen.
Deckel drauf
Inzwischen steht fest: Der ehemalige Mieter hatte gelogen. Für Strafrichter Marc Betz heißt das: Schnell den Deckel auf das Verfahren machen und die Sache beenden. Das strafrechtliche Verfahren wird eingestellt.
Zivilrechtlich dagegen fängt es gerade erst an – dann mit umgekehrter Rollenverteilung. Um noch irgendwie an die ausstehenden Mieten zu kommen, gibt es demnächst eine Verhandlung vor dem Zivilrichter.