Die Baupläne für das Kitzinger Schützengelände münden wohl in einen Bürgerentscheid. Nun hat sich eine Interessengemeinschaft pro Bebauung gegründet. Sie lädt zum Rundgang ein.
Nachdem die Bürgerinitiative für Bauen im Einklang von Mensch & Natur im Falle einer Änderung des Bebauungsplanes am Kitzinger Steigweg von Rodung und Abholzung immenser schützenswerter Waldflächen, von Artenschutz und Durchlüftungsproblemen spricht, möchte die b-Alternative, eine private Interessengemeinschaft, vertreten durch Joachim Czulczio, in ihrem Sinne für Klarheit sorgen und die Auswirkungen einer Bebauung gemäß dem seit 1996 gültigen Bebauungsplan visualisieren.
Czulczio ist zugleich Baubeauftragter der Königlich privilegierten Schützengesellschaft Kitzingen, die am Steigweg ihr Vereinsgelände für die Bebauung von mehrgeschossigen Wohnblocks verkaufen will. Er übersandte die vorliegende Pressemitteilung der b-Alternative. Diese Interessengemeinschaft lädt die Bevölkerung zu einem beim Landratsamt Kitzingen angemeldeten „kleinen Wandertag auf dem Schützengelände“ ein.
Treffpunkt ist am kommenden Sonntag, 16. Januar, am Parkplatz Steigweg, dem ehemaligen Parkplatz der Gaststätte. Der Rundgang vor Ort dauert von 14 bis 16.30 Uhr, wie Czulczio mitteilt.
Corona-Regeln für den Wandertag
Wegen der Corona-Pandemie weist die Interessengemeinschaft auf folgende Regelungen hin: Bei Einhaltung der Mindestabstände von drei Metern und Beachtung der Kontaktbeschränkungen für Ungeimpfte und Nichtgenesene könne auf das Tragen einer FFP2-Maske verzichtet werden. Für den Wandertag sind Ordner eingeteilt, die entsprechende Anweisungen geben.
Die IG b-Alternative lädt ausdrücklich alle Stadträte sowie interessierte Kitzinger zum Rundgang ein. Ausnahme: "Personen mit Hausverbot auf dem Schützengelände sind ausgeschlossen."
Die Königlich privilegierte Schützengesellschaft unterstützt die b-Alternative mit den Vorbereitungen und dem Anbringen entsprechender Markierungen, heißt es in der Pressemitteilung, so dass jeder Besucher grundsätzlich zwischen von der geplanten Bebauung betroffenen und nicht betroffenen Fläche unterscheiden könne. Flächen, die gemäß dem seit 1996 gültigen Bebauungsplan bebaut werden dürfen und deshalb gerodet werden müssten, werden ebenfalls gekennzeichnet sein, endet die Pressemitteilung.