Die Dorfschätzegemeinschaft befasst sich seit zwei Jahren mit umfassenden Planungen zum Hochwasserschutz. Abgeordneter Otto Hünnerkopf hat sich informiert.
Die aus neun Gemeinden bestehende Dorfschätzegemeinschaft mit ihrem Sitz in Wiesentheid befasst sich seit zwei Jahren mit umfassenden Planungen zum Hochwasserschutz. Auslöser war das Hochwasserereignis im Sommer 2013, das große Schäden anrichtete. Die geplanten Maßnahmen erstrecken sich über etwa 100 Kilometer Bachläufe und ein Einzugsgebiet von rund 180 Quadratkilometern.
Der CSU-Landtagsabgeordneter Otto Hünnerkopf informierte laut einer Pressemitteilung den Vorsitzenden der Dorfschätzegemeinschaft und Wiesentheids Bürgermeister Werner Knaier und die Geschäftsführerin Inge Thomaier in einem Gespräch über den aktuellen Stand.
Die Planungen und die technischen Ausmaße der künftigen Schutzvorrichtungen richten sich nach den zu erwartenden Hochwasserereignissen und der Frage, wie nachhaltig die Schutzfunktion sein soll. Der Freistaat Bayern fördert die Maßnahmen mit 65 Prozent der Baukosten, in einer interkommunalen Zusammenarbeit ist eine Steigerung um zehn Prozent möglich. Gleichzeitig gibt der Freistaat als Zuschussgeber auch vor, dass der Hochwasserschutz für das rechnerische hundertjährige Hochwasser (genannt: HQ 100) geeignet sein muss. Zusätzlich ist ein rechnerischer Zuschlag von 15 Prozent vorgeschrieben, um die Folgen des Klimawandels bewältigen zu können.
Hünnerkopf erklärte, dass die Erfahrungen der vergangenen Jahre drastisch bewiesen, dass viele Siedlungsbereiche tatsächlich nur mit aufwändigen Maßnahmen wirksam geschützt werden können. Ein Abweichen würde früher oder später zu Hochwasserschäden führen.
Als Folge dieser Erkenntnisse richten sich die Versicherungsbeiträge zu Hochwasserschäden für den Beitragszahler danach, in welchem Schutzbereich (HQ 100 oder nur HQ 50) das versicherte Objekt liegt. Allein aus dieser Überlegung bietet der Schutz nach HQ 100 große Vorteile.
Hünnerkopf bezeichnete diese Hochwasserschutzmaßnahmen als wichtig und notwendig, aber auch trotz der staatlichen Förderung als finanzielle Herausforderung der Gemeinden. Während den Gemeinden im Zuschussverfahren bislang meist zwei bis drei Jahre für die Baumaßnahmen bleiben, stehen aufgrund Hünnerkopfs Bemühungen nun Zeiträume bis zu 20 Jahren in Aussicht. „Dies wird die Gemeinden spürbar entlasten und gibt – beispielsweise bei Erdwällen – Raum für Synergien in Verbindung mit anderen Baumaßnahmen, bei denen Erdmaterial anfällt“, wird Hünnerkopf in der Pressemitteilung zitiert.