Update vom 26.10.2023: Freizeitpark-Geschäftsführer droht Bewährungsstrafe
Der Geschäftsführer des Freizeitlands Geiselwind bei Würzburg hat gestanden, den Staat um mehrere Hunderttausend Euro gebracht zu haben. Die Richterinnen und Richter verständigten sich am Donnerstag (26. Oktober 2023) vor dem Landgericht Würzburg mit Staatsanwaltschaft und Verteidigung auf eine Bewährungsstrafe zwischen eineinhalb und zwei Jahren, sollte die weitere Beweisaufnahme die Anklage und das Geständnis untermauern. Das Urteil ist für Montag geplant. Zuvor soll unter anderem als Zeugin eine Mitarbeiterin des Hauptzollamtes gehört werden.
Der 39-jährige Geschäftsführer hat laut Anklage während der Corona-Pandemie Kurzarbeitergeld beantragt und erhalten, obwohl die Mitarbeiter größtenteils weiter Vollzeit arbeiteten. Als Grund für das rechtswidrige Verhalten gab er über seinen Verteidiger massive Zukunftsangst aufgrund der Pandemie an. Sein Verhalten bedauere er.
Außerdem wird ihm vorgeworfen, zwischen 2017 und 2019 bei mehreren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern ein geringeres Gehalt gemeldet zu haben, als tatsächlich gezahlt wurde. Dadurch fielen Behördenangaben zufolge unter anderem geringere Sozialabgaben an. Laut Staatsanwaltschaft entgingen dem Staat über 100.000 Euro.
Die Vorwürfe lauten auf Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt sowie Betrug. Der Geschäftsführer ist nicht vorbestraft.
Das Freizeitland Geiselwind im Landkreis Kitzingen liegt an der Autobahn 3 zwischen Nürnberg und Würzburg. Es existiert seit 1969 und verfügt über etwa 120 Fahrgeschäfte und Attraktionen, darunter mehrere Achterbahnen und Shows. Inhaber des Freizeitparkes ist seit 2017 ein Betrieb mit Sitz im oberfränkischen Coburg, der auch auf dem Coburger Weihnachtsmarkt aktiv ist.
Update vom 25.10.2023: Freizeitpark-Geschäftsführer wegen Betrugs vor Gericht
Der Geschäftsführer des Freizeitlands Geiselwind im Kreis Kitzingen soll Arbeitsentgelt veruntreut und den Staat um mehrere 100.000 Euro gebracht haben. Von Donnerstag, 9 Uhr, an steht der 39-Jährige vor dem Landgericht Würzburg. Am kommenden Montag könnte das Urteil gesprochen werden. Der Angeklagte sitzt in Untersuchungshaft.
Der Mann soll während der Corona-Pandemie Kurzarbeitergeld in Höhe von knapp 244.000 Euro für Renovierungsarbeiten eingesetzt haben. Außerdem wird ihm vorgeworfen, bei 21 Mitarbeitern ein geringeres Gehalt gemeldet zu haben, als tatsächlich gezahlt wurde. Dadurch fielen Behördenangaben zufolge unter anderem geringere Sozialabgaben an. Laut Staatsanwaltschaft entgingen dem Staat 130.000 Euro. Die Vorwürfe lauten auf Veruntreuung von Arbeitsentgelt in 55 Fällen und gewerbsmäßigen Betrug in 19 Fällen.
Das Freizeitland Geiselwind liegt an der Autobahn 3 zwischen Nürnberg und Würzburg. Es existiert seit 1969 und verfügt über etwa 120 Fahrgeschäfte und Attraktionen, darunter mehrere Achterbahnen und Shows. Inhaber des Freizeitparks ist ein Betrieb mit Sitz im oberfränkischen Coburg.
Originalmeldung vom 20.10.2023: Hunderttausende Euro im Freizeitland Geiselwind veruntreut? Geschäftsführer in U-Haft
Im Freizeitland Geiselwind bei Würzburg soll Geld veruntreut und der Staat um mehrere Hunderttausend Euro gebracht worden sein. Der Geschäftsführer sitzt in Untersuchungshaft, wie die Staatsanwaltschaft am Freitag (20. Oktober 2023) auf Anfrage mitteilte. Mehrere Medien berichteten zuvor.
Der 39-Jährige soll während der Corona-Pandemie Kurzarbeitergeld in Höhe von 244.000 Euro für Renovierungsarbeiten eingesetzt haben. Außerdem wird ihm vorgeworfen, bei 21 Mitarbeitern ein geringeres Gehalt gemeldet zu haben, als tatsächlich gezahlt wurde. Dadurch fielen Behördenangaben zufolge unter anderem geringere Sozialabgaben an. Laut Staatsanwaltschaft entgingen dem Staat 130.000 Euro.
Wegen mutmaßlicher Veruntreuung von Arbeitsentgelt und wegen Betrugsverdachtes soll ab Donnerstag gegen den Mann vor dem Landgericht Würzburg verhandelt werden. Eine Bitte um Stellungnahme der Deutschen Presse-Agentur hat der Freizeitpark bislang unbeantwortet gelassen.
Das Freizeitland Geiselwind liegt an der A3 zwischen Nürnberg und Würzburg. Es existiert seit 1969 und verfügt über etwa 120 Fahrgeschäfte und Attraktionen, darunter mehrere Achterbahnen und Shows. Inhaber des Freizeitparkes ist ein Betrieb mit Sitz im oberfränkischen Coburg.
Die Kleinen hängt man auf, die Großen lässt man laufen!
Nach meinem empfinden, wie so oft, ein äußerst fragwürdiges Urteil der Kuscheljustiz. Ich persönlich hätte mir da schon eine Strafe gewünscht die auch etwas abschreckt, sprich eine Gefängnisstrafe die nicht nur auf Bewährung ausgesprochen wird sondern auch für ein paar Monate vollzogen wird! So, mit ein paar Tagen U-Haft und dann einer Bewährungsstrafe kommt für mich der Eindruck einer Bagatelle hoch. Im übrigen wäre noch interessant wieviel genau unterschlagen wurde und wie hoch die Geldstrafe insgesamt ist. Aber da haben wir bei schlimmeren Vergehen gegen Kinder etc. noch viel krassere Urteile unseres Rechtsstaats, nach meiner persönlichen Einschätzung.
Sie betrügen und lügen
...Egon12, wissen Sie mehr? Dann bitte eine Aussage bei der Staatsanwaltschaft tätigen.
Ansonsten wäre das, was Sie da schreiben, wohl üble Nachrede (egal gegen wen, das wird aus Ihrem Post leider nicht klar).
Bin aber kein Jurist und kann das nicht beurteilen.
Nur: üble Nachrede ist ebenfalls eine Straftat; ich kopiere Ihnen das mal hierhin, erspart Ihnen das googeln:
§ 186 Üble Nachrede
"Wer in Beziehung auf einen anderen eine Tatsache behauptet oder verbreitet, welche denselben verächtlich zu machen oder in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen geeignet ist, wird, wenn nicht diese Tatsache erweislich wahr ist, mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe und, wenn die Tat öffentlich, in einer Versammlung oder durch Verbreiten eines Inhalts (§ 11 Absatz 3) begangen ist, mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft."
Und zur Erklärung: "Verbreiten eines Inhalts" bedeutet: nicht sagen, sondern schreiben, z.B. Im Internet oder hier im Kommentar.
@Bulletdeluxe: Der gute Edon12 wollte halt auch mal seinen Senf dazugeben. Seien Sie bitte etwas nachsichtig mit ihm. Er kann es halt nicht besser.