Hmmm, verführerisch. Zwei fränkische Bratwürste, in der Pfanne gebrutzelt, heiß, würzig, lecker. Die eine legt der Koch im „Schwarzen Adler“ Wiesenbronn auf einen weißen Porzellan-Teller, schön garniert mit roten Tomaten, grünem Blattsalat, gelbem Senf. Die andere kommt auf einen nackten Pappkarton. Und nun die Preisfrage, bei der es im doppelten Sinn um die Wurst geht: Welches Brät bringt dem Gastwirt mehr?
Hmmm, verführerisch. Zwei fränkische Bratwürste, in der Pfanne gebrutzelt, heiß, würzig, lecker. Die eine legt der Koch im „Schwarzen Adler“ Wiesenbronn auf einen weißen Porzellan-Teller, schön garniert mit roten Tomaten, grünem Blattsalat, gelbem Senf. Die andere kommt auf einen nackten Pappkarton. Und nun die Preisfrage, bei der es im doppelten Sinn um die Wurst geht: Welches Brät bringt dem Gastwirt mehr?
„So wird das Wegwerf-Denken noch vom Staat gefördert.“
Michael Seufert Hotel- und Gaststättenverband
Ganz klar: die Pappwurst. „Leider“, sagt die leidenschaftliche Wirtin mit einem tiefen Seufzer. Marion Neubauer liebt ihren Beruf und freut sich, wenn Gäste sich bei ihr so richtig wohlfühlen. Ein grauer Pappteller passt ganz und gar nicht in ihr Genuss-Konzept. Ebensowenig wie die ungleiche Besteuerung im Gastgewerbe. 19 Prozent Mehrwertsteuer werden für die schön angerichtete „Bratwoaschd“ in der Gaststube fällig, sieben Prozent für das gleiche Produkt, wenn es schnell im Stehen verzehrt wird.
Ein knallharter Nachteil
„Eigentlich“ - Marions freundliche Stimme wird jetzt ganz ironisch - „ist es für mich am besten, wenn jemand kommt und sagt, er will eine Bratwurst für seinen Hund. Die darf ich ihm für sieben Prozent Mehrwertsteuer verkaufen und muss keinen Teller, kein Besteck, keinen gedeckten Tisch, keine Servicefach-und keine Spülkraft zur Verfügung stellen.“
Fakt ist: Während Bäcker, Metzger, Imbissbuden, Häckerwirtschaften und Supermärkte auf verzehrfertige Speisen nur sieben Prozent aufschlagen müssen, gilt für alle deutschen Gastronomen der volle Steuersatz von 19 Prozent. „Das ist für uns ein knallharter Wettbewerbsnachteil“, stellt Michael Seufert fest. Der Vorsitzende des unterfränkischen Hotel- und Gaststättenverbandes, Kreisstelle Kitzingen, rechnet vor: „Bleiben wir mal beim Beispiel Bratwurst: Während der Imbissbetreiber 93 Cent Netto-Einnahmen verbuchen kann, bleiben dem Gastwirt nur 84 Cent - obwohl dem Gast bei ihm viel mehr Gastfreundschaft geboten wird.“ Hochgerechnet auf einen Umsatz von 10 000 Euro entsteht bereits eine Differenz von fast 950 Euro zwischen Imbiss- und Gaststubenwurst. Seufert fragt: „Ist das fair?“
Ein aktueller Werbespot des Hotel- und Gaststättenverbandes zeigt das ganze Dilemma. Kabarettist Django Asül kaut darin mit trockener Zunge auf dem komplexen Urteil des Europäischen Gerichtshofs und des Bundesfinanzhofs herum. Beispiel: Wer seine Currywurst vor der Imbissbude verzehrte, zahlte bislang 19 Prozent Mehrwertsteuer. Aktuell muss dies jedoch nur noch derjenige tun, der sich auf den vom Imbiss bereitgestellten Sitzmöbeln niederlässt. Wer stehen bleibt oder auf die nahe Parkbank ausweicht, wird nur mit sieben Prozent zur Kasse gebeten. Witzig?
Es gibt noch mehr Ausnahmen, die selbst Bürokraten zum - müden - Lachen bringen können. Liefert beispielsweise ein Caterer das Essen in Einweggeschirr, so muss er nur sieben Prozent in Rechnung stellen. Bringt er noch zwei Stehtische oder Porzellangeschirr mit, gilt der volle Steuersatz. „Das ist doch absurd“, findet Seufert. „So wird das Wegwerf-Denken noch vom Staat gefördert.“
Seufert und Neubauer sind sich einig: Der reduzierte Steuersatz müsse im Gastgewerbe generell gelten. „Erst dann herrscht Chancen-Gleichheit für alle!“