Erlaubnispflicht für Hundetrainer

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Ab dem 1. August 2014 gilt die neue Erlaubnispflicht für jeden, der gewerbsmäßig Hunde ausbildet oder die Ausbildung der Hunde durch den Tierhalter anleitet, informiert das Veterinäramt.

Ab dem 1. August 2014 gilt die neue Erlaubnispflicht für jeden, der gewerbsmäßig Hunde ausbildet oder die Ausbildung der Hunde durch den Tierhalter anleitet, informiert das Veterinäramt.

Von der Erlaubnispflicht sind neben Hundeschulen auch andere Dienstleister betroffen, zum Beispiel jeder, der Verhaltenstherapie von Hunden anbietet oder für andere Jagd-, Blinden- oder Wachhunde ausbildet. Entsprechende Angebote von Vereinen sind ebenfalls erlaubnispflichtig, sofern ein Entgelt erhoben wird.

Informationen und ein Antrag auf Erlaubniserteilung gibt es beim Veterinäramt Kitzingen, Tel. (0 93 21) 9 28 34 03.