Roland Stronk hatte seinen Vodafone-Vertrag vor Jahren gekündigt. Dennoch ist er jetzt ein Opfer von Daten-Diebstahl geworden.
Nett und humorvoll - so ist Roland Stronk normalerweise. Doch es gibt einen Begriff, der den Kitzinger so richtig sarkastisch werden lässt: Daten-Klau. Damit hat Stronk bizarre Erfahrungen gemacht.
Vor wenigen Wochen berichteten sämtliche Medien darüber, dass ein Mitarbeiter des Telekommunikations-Unternehmens Vodafone im großen Stil Kunden-Daten an Dritte veräußert hat. Auch Stronk las die Nachricht. Vodafone - schon bei diesem Namen schüttelte es ihn. Vor rund sieben Jahren war der Geschäftsmann ein Vierteljahr lang - von Dezember 2006 bis März 2007 - Kunde der Firma. Er kündigte seinen Vertrag damals rasch wieder, weil - schon kommt der Sarkasmus wieder durch - "ich zwar nette Telefonbekanntschaften in ganz Deutschland gemacht habe, aber eigentlich selten da‚ raus kam, wo ich eigentlich hin wollte".
Als Stronk nun vom Missbrauch persönlicher Daten - darunter Adresse, Bankleitzahl und Kontonummer
- erfuhr, war er zunächst froh, längst kein Vodafone-Kunde mehr zu sein. Er fiel aus allen Wolken, als ihm Mitte September der Vorsitzende der Vodafone-Geschäftsführung schrieb: "Sie gehören zu den betroffenen zwei Millionen Personen."
Warum hat das Unternehmen die Daten so lange nach Stronks Kündigung noch nicht gelöscht? Fabian Humm, Verbraucherberater und Jurist beim VerbraucherService Bayern im KDFB, hat eine Erklärung: Laut Bundesdatengesetz müssen Daten nach einer Vertragskündigung oder -auflösung zwar rasch gelöscht werden. "Allerdings gibt es Ausnahmen", stellt Humm klar. Das Verbraucherrecht im DGB ist ebend doch nicht ganz so einfach und eindeutig. "Rechnungsrelevante Daten" zum Beispiel müssen Unternehmen zehn Jahre lang speichern.
Was nun? Bislang hat zum Glück kein Unberechtigter Geld von Roland Stronks Konto abgebucht.
"Ich überprüfe das jetzt ganz genau." Das rät Verbraucherschützer Humm auch allen anderen Menschen: "Behalten Sie sämtliche Kontobewegungen gründlich im Blick. Fragwürdige Abbuchungen kann man innerhalb von sechs Wochen zurückbuchen lassen, in unberechtigten Fällen gilt sogar eine Frist von 13 Monaten."
Eine bodenlose Frechheit Auch wenn er bislang keinen finanziellen Schaden zu verzeichnen hat, findet Stronk es "eine bodenlose Frechheit", dass Vodafone noch Daten von ihm hatte, "die die Firma nichts mehr angehen". Am liebsten hätte er das den Unternehmensleitern so deutlich gesagt, "aber weiter als bis zu irgendeinem Call-Center kommt man da ja nicht so einfach".
Fabian Humm vom VerbraucherService versteht Stronks Wut. "Wirklich vermeiden lässt sich so ein Fall aber aus Kundensicht kaum.
Denn hier gab es ja keine äußeren Sicherheitslücken, sondern ein interner Mitarbeiter hat die Daten gestohlen." Um mögliche Schäden zu begrenzen, rät Humm: "Wenn Sie ein Schreiben oder einen Anruf bekommen und nach weiteren persönlichen Daten gefragt werden, ignorieren Sie das, legen Sie einfach auf." Sehr wahrscheinlich werde auf diese Weise versucht, Daten abzugleichen - entweder für Werbezwecke oder im Rahmen von so genanntem "Identitätsdiebstahl". Das heißt, ein Gauner versucht, sich auf Kosten seines Opfers zu bereichern, zum Beispiel durch Käufe im Internet.
"Generell sollte man natürlich möglichst sparsam sein bei der Herausgabe von persönlichen Infos. Das Zahlen per Lastschrift ist immer besser als per Kreditkarte", stellt Humm fest. "Kreditkarten liefern ein zusätzliches Datenpaket - ein für Gauner sehr interessantes."