Bundeswehr führt Truppenübungen in Franken durch - Behörde gibt wichtige Hinweise für Bevölkerung

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Landkreis Kitzingen: Bundeswehr führt Übungen durch - Hinweise für Bevölkerung
Im Landkreis Kitzingen absolviert die Bundeswehr bald Truppenübungen.
Landkreis Kitzingen: Bundeswehr führt Übungen durch - Hinweise für Bevölkerung
Daniel S. / pixabay.com (Symbolbild)

Im Dezember 2023 führt die Bundeswehr Truppenübungen im Landkreis Kitzingen durch. Anlässlich dessen gibt das Landratsamt Hinweise für die Bevölkerung.

Im Zeitraum vom 4. Dezember 2023 bis zum 6. Dezember 2023 führt eine Einheit der Bundeswehr Truppenübungen durch. Dabei wird auch der Landkreis Kitzingen im Raum Volkach, Reupelsdorf, Dimbach, Eichfeld und Schwarzach beansprucht, berichtet das Landratsamt in einer Pressemitteilung.

Das Landratsamt gibt Hinweise für die Bürgerinnen und Bürger, die in diesem Zeitraum im genannten Gebiet unterwegs sind

Bundeswehr übt im Landkreis Kitzingen: Landratsamt warnt vor liegengebliebenen Sprengmitteln 

"Wir legen der Bevölkerung, insbesondere Spaziergängern, Joggern und Geocachern nahe, sich von den Einrichtungen der übenden Truppe und den Soldaten fernzuhalten", so das Landratsamt. "Wir bitten Jagdausübungsberechtigte generell um erhöhte Aufmerksamkeit, denn es ist nicht bekannt, wo sich die Truppe im Übungsgebiet zeitweise aufhalten wird."

Außerdem weist das Landratsamt auf die Gefahren hin, die von liegengebliebenen militärischen Sprengmitteln (Fundmunition und dergleichen) ausgehen. "Wir bitten, jeden Fund umgehend der Polizeiinspektion Kitzingen zu melden." Das Sammeln, der Erwerb, der Besitz und der Verkauf dieser Gegenstände sind verboten und können mit Geldstrafen oder Freiheitsstrafen geahndet werden, heißt es.

Entschädigungsansprüche sollen umgehend geltend gemacht werden, heißt es in der Pressemitteilung. Im Falle von Manöverschäden, die von NATO-Streitkräften allein oder gemeinsam mit der Bundeswehr verursacht worden sind, müsse man einiges beachten. 

Schäden durch Truppenübungen im Kreis Kitzingen: So müssen Betroffene reagieren

Diese Manöverschäden müssten spätestens innerhalb eines Monats nach Beendigung der den Schaden verursachenden Übung schriftlich bei der Gemeinde- beziehungsweise Stadtverwaltung oder innerhalb von drei Monaten nach dem Zeitpunkt, in dem der Geschädigte von dem Schaden und der beteiligten Truppe Kenntnis erlangt hat, schriftlich bei der Regulierungsstelle geltend gemacht werden.

Zur Abwicklung von Manöverschäden erteilen die Gemeinden sowie das Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr Kompetenzzentrum Baumanagement Stuttgart, Postfach 10 52 61, 70045 Stuttgart, für die Bundeswehr und die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben - Schadensregulierungsstelle des Bundes - Regionalbüro Ost, Drosselbergstr. 2, 99097 Erfurt, für die ausländischen Streitkräfte nähere Auskünfte.

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