Bewährung für Zelt-Schlitzer

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Böse Überraschung für Festivalbesucher in Geiselwind: Ihr Zelt wurde in der Nacht aufgeschlitzt, Handys entwendet. Der Dieb stand jetzt vor dem Kitzinger Schöffengericht.

Beim Aufwachen am nächsten Morgen, so schildert es einer der Zeugen recht anschaulich, habe er den blauen Himmel gesehen. Und das, obwohl er doch in einem Zelt schlief. Des Rätsels Lösung: Auf dem Zeltplatz am Geiselwinder Autohof Strohofer hatte in der Nacht ein Dieb sein Unwesen getrieben – und deshalb Zelte aufgeschlitzt.

Es ist der 9. Juli vergangenen Jahres. Der 38-jährige ist schon einen Tag vor dem Festival aus Gladbeck angereist. Er freundet sich mit anderen Besuchern an, man grillt zusammen. Irgendwann nach Mitternacht macht sich der Mann auf dem Weg zu seinem Auto, in dem er schlafen will. Er läuft über den Zeltplatz – und hört in dem einen oder anderen Zelt lautes Schnarchen. Das bringt ihn auf eine Idee: Aus seinem Auto holt er ein Taschenmesser, begibt sich zurück zu den Zelten – und steuert eines der „Schnarch-Zelte“ an.

30-Zentimeter-Schlitz

„Leichte Beute“ denkt sich der Mann wohl, schlitzt eine Zeltplane auf einer Länge von knapp 30 Zentimetern auf, greif hinein und schnappt sich das Handy im Wert von etwa 300 Euro. Das Spiel wiederholt sich gleich noch einmal: Aufschlitzen, reingreifen. Wieder fällt dem Dieb ein Handy – diesmal für um die 160 Euro – in die Hände. Aus einem Geldbeutel nimmt er sich zudem 15 Euro.

Damit nicht genug: Zwei unter einem Vorzelt liegende E-Zigaretten im Wert von etwa 200 Euro schnappt sich der Mann ebenfalls. Was sonst noch alles passiert wäre – darüber lässt sich nur spekulieren. Fakt ist: Der zwischen den Zelten umherschleichende 38-Jährige fällt einer Polizeistreife auf, die auf dem Zeltplatz für Sicherheit sorgt. Der Verdächtige wird geschnappt und zur Rede gestellt. Der nächtliche „Besucher“ bestreitet zunächst alles, die Mobiltelefone und die E-Zigaretten sprechen jedoch eine deutliche Sprache.

Wen die Polizei da geschnappt hat, wird schnell deutlich: Der Dieb hat ein gewisses Vorleben, er bringt es auf 13 Vorstrafen. Seit 1995 fiel er immer wieder auf, von Körperverletzung bis Betrug und Diebstahl ist alles dabei. Irgendwann gesellten sich auch noch Drogen dazu. Immer mal wieder landete der Mann im Gefängnis, zuletzt brachte ihm ein Raub fünfeinhalb Jahre ein.

Die Zeit saß er jedoch nicht ganz ab. Er kam vorzeitig frei und stand deshalb bis August 2016 unter Bewährung. Ziemlich genau drei Wochen bevor diese Frist ablief, kam es dann zu der Zelt-Schlitzerei in Geiselwind.

Auf dem Weg zum Meister?

Jetzt vor dem Kitzinger Schöffengericht lautet die Frage: Gibt es noch einmal Bewährung für den Angeklagten? Der 38-Jährige sieht sich auf dem richtigen Weg: Er habe im Januar seine Ausbildung im Betrieb des Vaters beendet, strebt den Meister und die Übernahme des väterlichen Geschäftes an. Nach eigenen Angaben lebt er drogenfrei. Er sei inzwischen verheiratet, habe eine Tochter bekommen, der er ja eines Tages sein Vorleben beichten müsse.

Ein Neustart also samt günstiger Sozialprognose – wenn es da nicht schon die nächsten Kratzer gäbe: Die Tat in Geiselwind geschah nicht nur drei Wochen vor Bewährungsende – sondern auch drei Wochen nach der Hochzeit. Und dass demnächst wohl ein weiteres Strafverfahren droht, spricht auch so gar nicht für den Mann.

100 Euro im Briefumschlag

Immerhin aber entschuldigt sich der Angeklagte bei den beiden Männern, denen er die Zelte aufgeschlitzt hatte und die nun als Zeugen zu der Verhandlung gekommen waren. Und: Er drückt ihnen einen Umschlag mit jeweils 100 Euro in die Hand – als Wiedergutmachung für die kaputten Zelte, wobei der Schaden jeweils bei um die 50 Euro gelegen hatte.

Auch mangelt es nicht an Einsicht: Dass er „wieder mal Mist gebaut“ habe, hebt er in seinem Schlusswort hervor und bittet darum, für seine Familie da sein zu dürfen und nicht hinter Gitter zu müssen. Die Bitte wird erhört: Das Urteil lautet 18 Monate Haft, die zu einer vierjährigen Bewährung ausgesetzt werden. Außerdem muss der Mann eine Geldauflage über 2400 Euro zahlen.

Vorschaubild: © Foto: Steffen Standke