Verlängert worden – bis 30. Juni – ist die Beteiligungsmöglichkeit der Öffentlichkeit an der sogenannten „Lärmaktionsplanung des Eisenbahn-Bundesamtes an Haupteisenbahnstrecken“.
Verlängert worden – bis 30. Juni – ist die Beteiligungsmöglichkeit der Öffentlichkeit an der sogenannten „Lärmaktionsplanung des Eisenbahn-Bundesamtes an Haupteisenbahnstrecken“. So haben betroffene Bürger derzeit die Möglichkeit, die Belastungen durch Eisenbahnlärm zu beschreiben und das Eisenbahn-Bundesamt auf Probleme in diesem Zusammenhang aufmerksam zu machen, heißt es in einer Pressemitteilung. Das gibt dem Eisenbahn-Bundesamt die Möglichkeit, eine Betroffenheitsanalyse der durch den Schienenverkehr belasteten Personen vorzunehmen. Darauf basierend können Maßnahmen angeregt werden, um Lärmbelastung zu senken.
Info: www.laermaktionsplanung-schiene.de