Aus dem Gericht: Schwarzfahrer unter Drogeneinfluss

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Keinen gültigen Führerschein, dafür mit Drogen unterwegs - ein 34-Jähriger holte sich dafür jetzt am Kitzinger Amtsgericht eine Geldstrafe ab.
Oliver Berg (dpa)

Was für ein Fund: Die Autobahnpolizei stellte zwei mit Betäubungsmittel vollgestopfte Cola-Dosen sicher. Das gerichtliche Nachspiel fand in Kitzingen statt.

Der 34-Jährige war nicht nur ohne gültige Fahrerlaubnis unterwegs – in seinem Auto fanden sich zudem noch Betäubungsmittel. Die Autobahnpolizei hielt den Mann vergangenen Januar auf der Autobahn 3 bei einer Routine-Kontrolle an. Bei der Durchsuchung fanden sich zudem zwei Handys und 600 Euro Bargeld.

Bei seiner Fahrerlaubnis gab sich der Angeklagte ahnungslos: Er habe seinen Führerschein vor 15 Jahren in Polen gemacht. Dass er damit nicht in Deutschland fahren darf, habe er nicht gewusst. 

Der Polizei Geschichten erzählt?

Was ihm dagegen auf jeden Fall bekannt war: die Cola-Dosen mit den berauschenden Mitteln. Der Inhalt: über 50 Ecstasy Tabletten und verschieden anderen Betäubungsmittel. Damals kam der Verdacht auf, dass er diese Drogen im Auftrag befördert. Das gab er gegenüber der Polizei auch so an, will aber heute vor Gericht davon nichts mehr wissen.

Er habe, so seine Einlassung, zum damaligen Zeitpunkt unter Drogen gestanden und sei nicht Herr seiner Sinne gewesen. Der Angeklagte versicherte dem Gericht, dass es seine Betäubungsmittel waren und er diese zum Eigengebrauch benötige. Was ihm das Gericht schließlich auch abnahm und er deshalb auch die beiden Handys und das Bargeld zurückbekam.

Die Kitzinger Strafrichterin verurteilte den Mann zu 3600 Euro Geldstrafe (120 Tagessätze zu je 30 Euro) und einem Monat Fahrverbot. Dem Vorschlag des Gerichtes, dass das Bargeld gleich mit der Geldstrafe verrechnet wird, stimmte der Mann sofort zu. So wie er überhaupt äußerst einsichtig war, wie nicht zuletzt seine Schlussworte zeigten: "Strafe muss sein!"