23 weitere Bauplätze für Wiesenbronn

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Es gibt weiterhin Gelegenheit, sich in Wiesenbronn niederzulassen. In der Ratssitzung am Dienstagabend wurde der Aufstellungsbeschluss zum dritten Bauabschnitt im Baugebiet Am Geisberg einstimmig gefasst. Somit können auf einer Fläche von rund 1,98 Hektar 23 Bauplätze entstehen.

Es gibt weiterhin Gelegenheit, sich in Wiesenbronn niederzulassen. In der Ratssitzung am Dienstagabend wurde der Aufstellungsbeschluss zum dritten Bauabschnitt im Baugebiet Am Geisberg einstimmig gefasst. Somit können auf einer Fläche von rund 1,98 Hektar 23 Bauplätze entstehen.

Arno Weimann vom Ingenieurbüro Weimann aus Dettelbach erläuterte die wesentlichen Kriterien des Baulandes, das durch eine 7,50 Meter breite Ringstraße erschlossen wird. Diese Straße beinhaltet auch einen Pflasterstreifen, „auf dem auch geparkt werden darf“. Geisberg III enthält im nördlichen Bereich ein eingeschränktes Mischgebiet – darin sind nach allgemeinen Bestimmungen beispielsweise keine Tankstellen oder Vergnügungsstätten zulässig. Im südlichen Bereich gelten die Festsetzungen für ein Wohngebiet mit den gleichen Bedingungen wie in den beiden bisherigen Abschnitten.

Maximal drei Wohnungen

Zulässig sind somit Einzel- oder Doppelhäuser, wobei maximal zwei Vollgeschosse ausgebaut werden dürfen, „soweit es die Bauordnung zulässt“, schränkte der Planer ein. Waren zunächst zwei Wohneinheiten pro Haus vorgesehen, so einigte man sich auf die Formulierung: „zwei Wohneinheiten, Ausnahmen sind zulässig, aber maximal drei Wohneinheiten“. Der Vorschlag kam von VG-Geschäftsstellenleiter Bernhard Hornig. Reinhard Hüßner hatte sich gegen zwei Einheiten ausgesprochen, „um auch den Landverbrauch möglichst gering zu halten“.

Größtmögliche Freiheit, so der Planer, gebe es bei der Dachgestaltung mit allen Formen. Eine Vorschrift besagt jedoch, dass bei einem Satteldach eine Dachneigung zwischen 28 und 48 Grad verbindlich ist. Die maximale Firsthöhe beträgt beim eingeschossigen Bau 9,50 Meter über Straßenniveau, bei zwei Geschossen 10,50 Meter.

Wärmepumpen sind anzumelden

Photovoltaik- und Solaranlagen sind zulässig, „wenn sie sich der Dachform anpassen“. Für die Dächer sind die Farben rot, schwarz und anthrazit zulässig. Pro Wohneinheit sind 1,5 Stellplätze vorgeschrieben. Bei Einfriedungen gilt die Regel, dass Holzlatten, Metall und Hecken erlaubt sind, „aber kein Maschendrahtzaun“. Zur Grünordnung steht geschrieben, dass einheimische Pflanzen zu verwenden sind und beim Bau des Hauses zwischen März und September auf bodenbrütende Vogelarten zu achten ist.

Zum Thema „Abwasserbeseitigung“ informierte der Planer, dass das Oberflächen- und Drainagewasser in Teilbereichen durch einen Kanal aufgenommen wird, „da es nicht in den Mischwasserkanal gelangen darf“. Reinhard Hüßner regte an, auch das Wasser der Regenwasserzisterne in den Oberflächenwasserkanal einzuleiten. Dieser Punkt wird noch mit dem Landratsamt geklärt, kündigte der Planer an. Der Vorschlag Hüßners hätte den Nachteil, dass sich die Anschlusskosten für den Bauwerber erhöhen, gaben einige Ratsmitglieder zu bedenken.

„Wärmepumpen und Brunnenbohrungen sind anzumelden, der Kanalanschluss ist per Kontrollschacht zu bewerkstelligen“, lautete der letzte Hinweis von Arno Weimann zu den Bestimmungen für künftige Bauherren.