Schneeräum- und Streupflichten in Hof: Was Anlieger beachten müssen

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Die Stadt Hof erinnert an Pflichten zur Schneeräumung und Streusicherung der Gehwege. Verstöße können mit Bußgeldern geahndet werden.

Die Stadt Hof weist aufgrund der aktuellen Wetterlage auf die Schneeräum- und Sicherungspflichten der Anlieger für die Gehbahnen bei Schnee-, Reif- und Eisglätte hin. Grundsätzlich sind die Sicherungsflächen an Werktagen ab 07.00 Uhr und an Sonn- und gesetzlichen Feiertagen ab 08.00 Uhr von Schnee zu räumen und bei Schnee-, Reif- oder Eisglätte mit Sand oder anderen geeigneten Mitteln (z.B. Splitt) zu bestreuen.

Streusalz darf grundsätzlich nur verwendet werden, wenn dies zur Verhütung von Gefahren erforderlich ist, das heißt, wenn etwa akute Glatteisgefahr herrscht. Der geräumte Schnee oder die Eisreste (Räumgut) sind neben der jeweils zu sichernden Gehbahn so zu lagern, dass der Verkehr nicht gefährdet oder erschwert wird.

Die erforderliche Räumbreite erstreckt sich bei normalen Gehwegen auf die gesamte Breite des Gehwegs, in verkehrsberuhigten Bereichen und Fußgängerzonen auf eine Breite von 2,50 Meter entlang der Grundstücksgrenze, bei Fahrbahnen ohne Gehweg auf eine Breite von 1,50 Meter sowie speziell in der Fußgängerzone Altstadt auf eine Breite von 4 Meter.

Zudem wird darauf hingewiesen, dass das Streugut aus den durch die Stadt Hof aufgestellten Streukisten, nur jeweils in geringen Mengen durch Anlieger zum Bestreuen der öffentlichen Gehbahnen bzw. durch Autofahrer (in winterbedingten Notlagen) entnommen und verwendet werden darf. Das Entnehmen in größeren Mengen für sonstigen Gebrauch (zum Beispiel zur Verwendung auf Privatflächen oder durch Gewerbebetriebe) ist nicht zulässig.

Verstöße gegen die Schneeräum- und Streupflicht stellen Ordnungswidrigkeiten dar, die mit einem Bußgeld bis 1000 Euro geahndet werden können. Die Stadtverwaltung wird in den nächsten Tagen auch vermehrt Kontrollen durchführen, ob und inwieweit Grundstückseigentümer diesen Pflichten nachgekommen sind.

Bei diesem Text handelt es sich um eine Pressemitteilung. 

Vorschaubild: © AdobeStock/Harald Biebel