Die Stadt Hof hat zum Januar 2024 die Steuersätze für Hundebesitzer geändert.
Wie die Stadt Hof in folgender Pressemitteilung erklärt, ist für über vier Monate alte Hunde grundsätzlich eine Hundesteuer zu zahlen. Der Betrag ist immer am 15. März fällig. Im November 2023 hat der Stadtrat einige Änderungen der Steuersätze beschlossen, die ab dem 01.01.2024 gelten.
Die Kosten für den ersten Hund betragen weiterhin bei 75 Euro pro Jahr, während für jeden weiteren Hund nun 100 Euro anfallen. Ein Steuersatz von 600 Euro jährlich muss für jeden Kampfhund gezahlt werden.
Alle durch die Änderung betroffenen Hoferinnen und Hofer erhalten demnächst einen neuen Hundesteuerbescheid.
Genaue Informationen können in der Hundesteuersatzung nachgelesen werden: https://www.hof.de/fileadmin/user_upload/pdf/Ortsrecht/924-5.pdf
Wer seinen Vierbeiner bei der Stadt Hof noch nicht angemeldet hat, kann dies bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Stadtkämmerei im Rathaus, Klosterstraße 3, Zimmer 223, nachholen. Telefonische Auskünfte gibt es unter der Telefonnummer 09281/815-1322.
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