Hof: Wende in Kinderporno-Fall - weitere Einrichtungen in Oberfranken betroffen
Autor: Erik Jasper
Hof an der Saale, Donnerstag, 17. Sept. 2026
Gegen einen in Untersuchungshaft sitzenden Mitarbeiter der Lebenshilfe Hof werden schwere Vorwürfe erhoben. Nun hat die Zentralstelle Cybercrime Bayern Anklage erhoben - und das ganze schockierende Ausmaß des Falls offengelegt.
Update vom 17.09.2026: Hof: Wende in Kinderporno-Fall - weitere Einrichtungen in Oberfranken betroffen
Im März 2026 wurde die Stadt Hof von der Festnahme eines Heilerziehungspflegers der örtlichen Lebenshilfe erschüttert. Zuvor hatten die Beamten einen Tipp durch eine gemeinnützige Organisation aus den USA erhalten, die den deutschen Ermittlern einen Upload kinderpornografischer Inhalte auf einer Cloud meldete. Aus den anschließenden Ermittlungen ergab sich ein Anfangsverdacht gegen den Heilerziehungspfleger, welcher sich bei einer richterlich angeordneten Durchsuchung in mehreren Objekten in den Landkreisen Kulmbach und Hof bestätigen sollte - die Beamten fanden hierbei Datenträger, auf denen tatsächlich mehr als 38.000 kinderpornografische Bild- und über 600 kinderpornografische Videodateien gespeichert waren.
Nun hat das Zentrum zur Bekämpfung von Kinderpornografie und sexuellem Missbrauch im Internet bei der Zentralstelle Cybercrime Bayern am Landgericht Bayreuth Anklage gegen den 33-Jährigen erhoben, der sich seit seiner Festnahme in Untersuchungshaft befindet. In einer entsprechenden Pressemitteilung vom Donnerstag (17. September 2026) informieren die Ermittler über das ganze Ausmaß des schockierenden Falls - der noch größere Dimensionen hat als bisher bekannt.
Schockierender Missbrauchsfall: Anklage gegen fränkischen Pfleger erhoben
Die gegen den Pfleger erhobenen Vorwürfe wiegen schwer - die Anklageschrift umfasst die Herstellung und den Besitz kinderpornografischer Inhalte, sexuellen Missbrauch von Kindern, Kranken und Hilfsbedürftigen in Einrichtungen, sexuellen Übergriff unter Ausnutzung der Widerstandsunfähigkeit sowie Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs und von Persönlichkeitsrechten durch Bildaufnahmen. Bekannt war bisher, dass einige der Bild- und Videoaufnahmen, die auf den sichergestellten Datenträgern gefunden wurden, offenbar während der Arbeitszeit in der Tagesstätte für Menschen mit Behinderung in den Jahren 2025 und 2026 gefertigt wurden.
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Dabei soll er die Hilfsbedürftigkeit der von ihm betreuten Personen ausgenutzt, und Betroffene in einzelnen Fällen entkleidet, im Intimbereich mit den Fingern berührt und davon Foto- und Videoaufnahmen angefertigt haben. Bereits im Juni, als weitere Details über die Vorwürfe an die Öffentlichkeit kamen, hatte ein Sprecher der Zentralstelle Cybercrime Bayern gegenüber inFranken mitgeteilt, dass nicht alle Aufnahmen Personen zeigen, die von der Lebenshilfe Hof betreut werden. Weitere Einzelheiten wollte der Sprecher zum Schutz der Betroffenen damals noch nicht nennen - die neue Pressemitteilung zur Anklage gegen den 33-Jährigen bringt jedoch Licht ins Dunkel.
Denn wie sich nun herausstellt, war die Lebenshilfe Hof nicht die einzige Einrichtung in Oberfranken, in der Kinder und Jugendliche dem Treiben des Mannes zum Opfer gefallen sein sollen. Die Staatsanwaltschaft spricht von "drei verschiedenen Einrichtungen für behinderte Menschen in den Landkreisen Hof, Bayreuth und Lichtenfels", in denen der Pfleger Sexualstraftaten zum Nachteil von zu betreuenden Personen begangen haben soll. Zudem ist nun nicht mehr nur von Fällen in den Jahren 2025 und 2026 die Rede, sondern von Taten, die bis zu acht Jahre zurückreichen.
Taten sollen bis 2018 zurückreichen
"Seit Oktober 2018 soll der Angeschuldigte unter Ausnutzung seiner Vertrauensstellung als Bezugsperson Detailaufnahmen vom unbekleideten Intimbereich der von ihm zu pflegenden Personen, teils Kindern unter 14 Jahren, zur Befriedigung seiner sexuellen Fantasien erstellt haben. In mehreren Fällen soll er die Pflegebedürftigen zudem vor und während der Erstellung der Aufnahmen berührt haben", schreibt die Zentralstelle Cybercrime Bayern. Die in der Anklage genannten Straftaten seien zum Nachteil von 24 Personen begangen worden, die jeweils aufgrund ihrer schweren körperlichen und geistigen Einschränkungen nicht in der Lage gewesen seien, die Straftaten zu ihrem Nachteil als solche zu erkennen und zu verstehen.
Nachdem Anklage erhoben wurde, muss jetzt eine Strafkammer des Landgerichts Bayreuth über die Zulassung der Anklageschrift und die Eröffnung des Hauptverfahrens entscheiden. Für den sexuellen Übergriff zum Nachteil von Kindern sowie Personen, die aufgrund ihrer Krankheit oder Behinderung unfähig sind, einen Willen zu bilden oder zu äußern, sieht das Gesetz jeweils eine Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu 15 Jahren Freiheitsstrafe vor.