Wegen falscher Verdächtigung hatte sich eine 23-Jährige zu verantworten. Sie hatte in einem anderen Verfahren nicht die Wahrheit gesagt.
Wenn man als Zeuge von der Polizei vernommen wird oder gar im Gericht aussagen muss, ist man gut beraten, sich strikt an die Wahrheit zu halten. Ansonsten kann es leicht dazu kommen, dass man selber auf der Anklagebank landet. Genau so kam es für eine 23-jährige Arbeitslose, der man eine falsche Verdächtigung vorwarf.
Im Prozess vor dem Amtsgericht in Haßfurt ging es darum, ob an ihren polizeilich protokollierten Anschuldigungen gegen ihren Ex-Freund etwas dran war oder nicht. Das Verfahren wurde zwar eingestellt, aber die junge Mutter einer zweijährigen Tochter muss als Auflage 20 gemeinnützige Arbeitsstunden leisten.
Es war am späten Abend des 31. Mai 2016 nach 22 Uhr, als Polizei und Rettungswagen - von einer Nachbarin alarmiert - in einer Stadt im Maintal anrückten. Grund und Auslöser des Polizeieinsatzes war eine lautstarke Auseinandersetzung zwischen der Angeklagten und ihrem damaligen Freund.
Bei der jetzigen Verhandlung drehte sich alles um die Frage, ob es dabei tatsächlich zu den gewalttätigen Ausschreitungen wie Würgen, Treten und Schlagen gekommen war - oder ob diese damaligen Angaben der jungen Frau gegenüber den Polizeibeamten frei erfunden waren.
Doch wie kam der Verdacht auf, dass es sich bei den schlimmen Vorwürfen um Märchengeschichten handeln könne? Dazu muss man sich klarmachen, was nach dem Polizeieinsatz ablief.
Solche Vorwürfe haben Folgen
Die Aussagen der Frau landeten zuerst bei einem Ermittlungsbeamten und anschließend beim Staatsanwalt. Der nahm die Anschuldigungen für bare Münze und leitete ein Ermittlungsverfahren und anschließend ein Strafverfahren gegen den Ex-Freund wegen Körperverletzung ein.
Als die junge Dame als Opfer und einzige Zeugin beim Bamberger Amtsgericht zur Sache aussagen sollte, "fiel sie um" und widerrief ihre ursprünglich gemachten Äußerungen.
Damit war dem Mann nicht mehr nachweisbar, dass er handgreiflich geworden war - und der Staatsanwalt musste das Verfahren gegen ihn einstellen.
Da, wie Amtsrichterin Ilona Conver erklärte, ein Staatsanwalt "gar nicht leiden kann, wenn ein Zeuge einmal hü und einmal hott sagt", landete nun die junge Frau wegen falscher Verdächtigung selber vor dem Kadi.
Vom "Ex" erpresst?
Zu ihren widersprüchlichen Aussagen bei den Strafverfolgungsbehörden befragt, behauptete sie nun, dass sie ihre Beschuldigungen nur widerrufen habe, weil sie von dem Ex unter Druck gesetzt und erpresst worden sei. Der habe nämlich damit gedroht, der gemeinsamen zweijährigen Tochter etwas anzutun, falls sie ihn weiterhin belaste. Um sich ein Bild von dem zu machen, was damals bei dem Polizeieinsatz tatsächlich abgelaufen war, wurden der Polizeibeamte, der damals im Dienst war, sowie die Nachbarin, die den Notruf abgesetzt hatte, als Zeugen gehört. Beide schilderten die seinerzeitige Situation so, dass die Angeklagte sehr aufgeregt gewesen sei und gezittert habe. Wenn also an den Vorwürfen nichts dran war, müsste die junge Frau über ein gehöriges schauspielerisches Talent verfügen.
Nachdem die Beweisaufnahme abgeschlossen war, hatte die Vorsitzende unterm Strich den Eindruck, dass es damals doch ziemlich hart zur Sache gegangen war. Insofern hatte sich die Anklage wegen falscher Verdächtigung erledigt und das Verfahren wurde wegen geringer Schuld eingestellt. Aufgrund dieser kleinen Restschuld legte das Gericht als Auflage fest, dass die Betroffene 20 gemeinnützige Arbeitsstunden ableisten muss.