Verfahren nimmt überraschende Wendung

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Das Amtsgericht Haßfurt musste ein Verfahren gegen einen Kindsvater einstellen. Doch nun droht der Mutter juristische Unbill. - Symbolfoto: Christopher Schulz
Das Amtsgericht Haßfurt musste ein Verfahren gegen einen Kindsvater einstellen. Doch nun droht der Mutter juristische Unbill. - Symbolfoto: Christopher Schulz

Das Gericht in Haßfurt stellt ein Verfahren gegen einen Vater wegen Unterhaltsverletzung ein. Dafür drohen der Mutter Ermittlungen wegen Betrugs.

Nachdem sechs Zeugen ausgesagt hatten, war klar, dass die Anklage wegen Verletzung der Unterhaltspflicht auf tönernen Füßen stand. Das Verfahren gegen einen 23-jährigen Arbeiter wurde ohne Auflagen eingestellt. Aber beendet ist die Sache damit keineswegs. Vielmehr ist es sehr wahrscheinlich, dass die Staatsanwaltschaft neue Ermittlungen - diesmal allerdings gegen die Kindesmutter - aufnimmt: Wegen Leistungsbetruges.

Amtsrichterin Ilona Conver erkundigte sich bei dem jungen Mann, wie es überhaupt zu der Beziehung gekommen sei. Im Januar 2014, schilderte daraufhin der Beschuldigte, habe man sich kennengelernt und sei kurz darauf schon zusammengezogen. Gemeinsam mit der Mutter des Angeschuldigten bewohnte das junge Paar ein Haus in einem Dorf im Steigerwald.
"Eine Verhütungspanne"
Bereits wenige Monate später wurde seine Freundin schwanger und unterbrach ihre Ausbildung als Einzelhandelskauffrau. Das Baby kam im Februar 2015 zur Welt. Die Frage der Vorsitzenden, ob es eine gewollte und geplante Schwangerschaft war, verneinte der Mann. "Also eine Verhütungspanne", folgerte die Richterin. Der junge Mann bestreitet nicht, der Vater des mittlerweile zweieinhalbjährigen Mädchens zu sein.

Laut der von einer Rechtsreferendarin vorgetragenen Anklageschrift wurde ihm vorgeworfen, in den Jahren 2015 und 2016 keinen bzw. nur unvollständig Unterhalt geleistet zu haben. Obwohl, wie der zuständige Sachbearbeiter des Jobcenters herausgefunden hatte, der Handwerker in dieser Zeit meistens arbeitete und netto zwischen 1100 und 1800 Euro verdiente. Diese Jobs räumte der Mann unumwunden ein.

Bloß, ergänzte er fast beiläufig, habe er bis heuer im April mit der Kindsmutter und seiner Tochter zusammengelebt. Also auch in der fraglichen Zeit, in der er angeblich keinen Unterhalt zahlte. In diesem Zeitraum, behauptete er weiterhin, wäre die junge Familie zweimal gemeinsam umgezogen und mit seinem Lohn habe er die Familie ernährt. Die Mutter des Angeklagten konnte diese Angaben glaubhaft bestätigen.


Ein "Kombi-Einkommen"

Damit lief die Anklage wegen Unterhaltsverletzung ins Leere, aber es kristallisierte sich heraus, dass sich die junge Familie über ein Jahr ein erkleckliches Kombi-Einkommen verschafft hatte: Den Lohn des Arbeiters und die Zahlung des Unterhaltsvorschusses vom Jobcenter. Diese Leistung der Behörde beruhte auf einem Antrag der 25-jährigen Kindesmutter, in dem offensichtlich wahrheitswidrige Angaben gemacht worden waren.

Als die junge Mutter in den Zeugenstand gerufen wurde, belehrte die Vorsitzende sie dahingehend, dass "ein betrügerischer Leistungsbezug im Raum" stehe und sie sich als Zeugin nicht selbst belasten müsse. Da die Frau von diesem Recht Gebrauch machte, fiel ihre Vernehmung dementsprechend kurz aus. Sie muss nun damit rechnen, dass der Staatsanwalt wegen Betrugs gegen sie ermittelt. Und eventuell auch gegen den Vater wegen Beihilfe, wenn dieser mit ihr unter einer Decke steckte.