Turntable kam nie an - oder?

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Justizia braucht noch weitere Ermittlungen, um in dem Fall eines Mannes urteilen zu können. Er soll einen Plattenspieler verkauft und das Geld kassiert, das Teil jedoch nicht verschickt haben. Foto: Symbolbild
Justizia braucht noch weitere Ermittlungen, um in dem Fall eines Mannes urteilen zu können. Er soll einen Plattenspieler verkauft und das Geld kassiert, das Teil jedoch nicht verschickt haben. Foto: Symbolbild

Vor dem Gericht behauptete ein Arbeitsloser und vorbestrafter Mann felsenfest, Plattenspieler verschickt zu haben. Dem Gericht ordnet Nachermittlungen an.

Zwar kann man nicht hundertprozentig ausschließen, dass die Deutsche Post auch mal ein ordentlich aufgegebenes Päckchen "verliert". Aber da es sich, wie Amtsrichterin Ilona Conver bei einem Strafprozess am Amtsgericht in Haßfurt trocken meinte, ja um "kein Chaos-Unternehmen" handle, sei das doch eher unwahrscheinlich.


Plattenspieler verschickt

Weil der des Betrugs angeklagte Arbeitslose (36) jedoch steif und fest behauptete, den bei ihm bestellten und bezahlten Plattenspieler verschickt zu haben, entschied das Gericht, dass das Verfahren ausgesetzt und Nachermittlungen angestellt werden. Insbesondere soll der im thüringischen Gera wohnende Käufer kontaktiert und gefragt werden, ob er die Ware erhalten hat oder nicht.


Im Voraus bezahlt

Die Mühlen der Justiz mahlten in diesem Fall ziemlich langsam, denn der Vorfall liegt fast genau zwei Jahre zurück. Wie bei Internetkäufen üblich, bezahlte der Musikliebhaber die Ware am 26. März 2015 im Voraus. Als dann nichts ankam, kontaktierte er den Verkäufer und forderte ihn energisch auf, ihm das Turntable, wie es auf neuhochdeutsch heißt, zuzuschicken. Als der ihn mehrmals vertröstete, hatte der offenbar Geschädigte nach einigen Wochen die Nase voll, ging am 7. Mai 2015 zur Polizei und erstattete Anzeige.

Daraufhin, so der Beschuldigte in seiner Einlassung, sei er doch noch aktiv geworden. Ende Mai oder Anfang Juni 2015, das genaue Datum konnte er nicht mehr angeben, sei er mit einem Freund zur Poststelle gefahren und habe das Päckchen aufgegeben. Den Beleg dafür habe er leider nicht aufgehoben, sagte er auf Nachfrage.


Zeugen mitgebracht

Um seine Behauptung zu untermauern, hatte der Beschuldigte den Freund, der damals alles mitgekriegt haben soll, sogar als möglichen Zeugen mitgebracht. Rechtzeitig habe er die Ware bloß deshalb nicht versendet, weil er seinerzeit völlig abgebrannt gewesen sei, erklärte er. Dies erschien eher weniger glaubwürdig, da er ja den Verkaufserlös mitsamt Versandkosten bereits einkassiert hatte.


Zur Tatzeit unter Bewährung

Der gelernte Maler und Verputzer weiß, dass es für ihn um mehr geht als um einen kleinen Betrugsfall. Zur Tatzeit stand er nämlich unter Bewährung aus einer vorausgegangenen Verurteilung. Trotzdem erschien er wiederholt nicht bei dem Ermittlungsbeamten der Polizei, der ihn zur Sache vernehmen wollte. Als die Vorsitzende den Grund dafür wissen wollte, sagte der 36-Jährige etwas bedrückt und zerknirscht: "Aus reiner Dummheit".
Der zumindest anfänglich geprellte Plattenfan war nicht zu der Verhandlung geladen worden, weil der Sachverhalt nach Aktenlage eindeutig und der Geschädigte damit als Zeuge entbehrlich erschien. Zudem ist der vermeintliche Betrugsschaden mit 36 Euro eher gering lag.


Prozess ausgesetzt

Da sich ohne Nachfrage bei dem ebay-Käufer die ganze Sache nicht aufklären lässt, setzte die Strafrichterin den Prozess aus und ordnete Nachforschungen an. Falls die Angaben des Angeklagten nicht stimmen, trifft man sich vor Gericht wieder...