Streit um Auto kostet die Ex-Frau 450 Euro

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Wollte sich die Angeklagte (44) aus dem Landkreis Haßberge mittels einer bewusst falschen Angabe bei der Zulassungsstelle einen neuen Fahrzeugbrief erschwindeln und sich auf diese Weise das vormals gemeinsame Auto unter den Nagel reißen?

Um diese Frage zu klären, wurden neun Personen in den Zeugenstand des Amtsgerichts gerufen. Schließlich gelangte das Gericht zu der Überzeugung, dass die Anklage des Staatsanwalts begründet war und verhängte eine Geldstrafe von 450 Euro.

Den Aussagen der Zeugen war unschwer zu entnehmen, dass Ende 2012 zwischen den Noch-Eheleuten die Fetzen flogen. Man stritt mit- oder besser gegeneinander um alles und jedes. Unter anderem ging es um die beiden Fahrzeuge, einen Ford Focus und einen Dacia. Am 11. Dezember 2012 ging die Frau ins Landratsamt und meldete den Verlust des Kfz-Briefes. Sie gab den Angestellten gegenüber eidesstattlich an, dass das Dokument wohl beim Umzug abhanden gekommen sei.
In der Verhandlung drehte sich alles um die Frage, ob die dreifache Mutter zu diesem Zeitpunkt wusste oder zumindest ahnte, dass ihr getrennt lebender Mann den Fahrzeugbrief an sich genommen hatte. Und das der Behörde gegenüber verschwieg.


Weg des geringsten Widerstands

Falls sie dies nämlich gesagt hätte, hätten die Behördenmitarbeiter ihr sicher kein Ersatzdokument ausgestellt, sondern ihr geraten, sich mit ihrem Ex-Mann zu einigen oder ihn zu verklagen. So aber, vermutete Staatsanwalt Markus Englich, ging die Angeklagte "den Weg des geringsten Widerstands".
Um das zu beweisen, mussten die zahlreichen Zeugen erzählen, wer zu welchem Zeitpunkt zu wem was gesagt hatte. Dabei kristallisierte sich heraus, dass die Frau zumindest davon ausgehen musste, dass sich das Dokument bei ihrem Verflossenen befand und dies verschwiegen hatte. Gegenüber der amtlichen Stelle hatte sie, wie der Ankläger formulierte, "an der Wahrheit gedreht."

Bislang eine blütenweiße Weste

Zugleich hielt er ihr zugute, dass sie strafrechtlich eine blütenweiße Weste hat und sich durch die Trennung in einer schwierigen persönlichen Situation befunden habe. Rechtsanwalt Wolfgang Heinrich dagegen sah bei seiner Mandantin keinen Vorsatz und forderte demzufolge einen Freispruch.
Das Gericht aber hielt den Tatvorwurf für erwiesen. Die Geldstrafe lag - wie schon in dem vorausgegangenen Strafbefehl, gegen den Einspruch erhoben worden war - bei 30 Tagessätzen.
Nun muss die Verurteilte allerdings zusätzlich die Gerichtskosten und ihren Anwalt bezahlen. Der Gesetzgeber, erläuterten die Juristen im Gespräch nach der Verhandlung, wolle mit der Strafandrohung in solchen Fällen verhindern, dass unrechtmäßig amtliche Dokumente in Umlauf kommen.