Ihre Spielsucht ließ eine 28-jährige  Frau zur Diebin, Einbrecherin und Betrügerin werden. Jetzt wurde sie am Amtsgericht in Haßfurt verurteilt.
                           
          
           
   
          Im Spätherbst 2017 entwendete sie aus der Wohnung ihres damaligen Bekannten im Steigerwald 6500 Euro Bargeld, das der 28-Jährige für den Kauf eines neuen Autos angespart hatte. Am Neujahrstag des Jahres 2018 ging sie noch einen Schritt weiter: Nachdem ein Einbruchsversuch an der Haustür gescheitert war, brach sie mit einer Eisenstange die Terrassentür der Wohnung ihres Bekannten auf und entwendete Silbermünzen und Goldbarren im Wert von rund 10 000 Euro. Der Sachschaden belief sich auf 2000 Euro. Einen Teil der Beute bot sie einer Bankfiliale in Schweinfurt zum Kauf an und bekam dabei rund 2600 Euro ausbezahlt, wobei sie freilich verschwieg, dass sie die Wertsachen zuvor gestohlen hatte. 
       
Am Mittwoch musste sich die Täterin vor dem Schöffengericht am Amtsgericht Haßfurt verantworten, das sie zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und vier Monaten verurteilte, die das Gericht für drei Jahre zur Bewährung aussetzte. Vor Gericht räumte die Angeklagte alle Tatvorwürfe ein. Seit dem Jahr 2013 sei sie spielsüchtig. Drei bis vier Mal wöchentlich habe sie eine Spielhalle besucht und dabei ihren kompletten Lohn  verspielt, gab sie zu Protokoll. Mit dem Spielen habe sie auch versucht, die Überlastung in ihrem Beruf mit 50 bis 60 Stunden wöchentlicher Arbeitszeit ohne Bezahlung von Überstunden zu kompensieren.
Ihr späteres Opfer habe sie im Jahr 2016 kennengelernt und zeitweise auch bei ihm gewohnt. Dabei habe sie mitbekommen, wo ihr Bekannter sein Geld aufbewahrte. Die Spielsucht sei bereits in ihrer Kindheit begründet. Schon ihre Mutter sei spielsüchtig gewesen. Liebe habe es nur gegen Geld gegeben. Ihr Vater habe ihre Mutter nach nur zweiwöchiger Beziehung verlassen. Schläge seien an der Tagesordnung gewesen. Aus einer stationären Therapie, mit der sie die Spielsucht in den Griff bekommen wollte, sei sie wegen eines Rückfalls vorzeitig entlassen worden. Sie habe viel Geld in Automaten gesteckt. Zeitweise habe sie schon einmal 4000 Euro gewonnen, meist jedoch verloren. "Unterm Strich könnte ich heute einen Porsche vor der Tür stehen haben", brachte sie ihre Lage auf den Punkt.
Mittlerweile habe sie aber das Umfeld gewechselt, eine Arbeit in der Gastronomie im Schwarzwald angenommen und seit drei Monaten nicht mehr gespielt. Sie wolle Trinkgelder zurücklegen, um damit den angerichteten Schaden zu begleichen.
Überführt wurde die Angeklagte durch aufmerksame Nachbarn des Geschädigten, die deren Auto in der Nacht des Einbruchs am Neujahrstag in der Nähe des Tatorts sowie  die Angeklagte selbst in ihrer auffälligen, pinkfarbenen Kleidung gesehen hatten. Bei einer Wohnungsdurchsuchung stießen Polizeibeamte auf den Rest der Beute. Der Bankangestellte, der der Angeklagten die Goldbarren und Silbermünzen abgekauft hatte, sagte vor Gericht, dass es sich dabei um ein normales Geschäft gehandelt habe. Ein Eigentumsnachweis werde in der Bank nicht verlangt, da es sich des öfteren um Erbstücke handele, für die es keine Belege gebe. Die entgegengenommenen Wertgegenstände musste die Bank herausgeben und nun darauf hoffen, dass die Angeklagte den ausbezahlten Betrag  zurückzahlt.
Die Staatsanwältin beantragte, ebenso wie der Verteidiger, eine Bewährungsstrafe von einem Jahr und vier Monaten, wie sie auch vom Gericht verhängt wurde. Die Anklagevertreterin attestierte der Angeklagten ein "stümperhaftes Vorgehen" mit fünf Straftaten in kurzer Folge.  Als Auflage muss die Verurteilte, die bereits einmal wegen eines Betrugsdelikts im Jahr 2017 aufgefallen  ist, 150 Euro monatlich an die Geschädigten zurückzahlen, ihrer geregelten Arbeit nachgehen, acht Termine bei der Suchtberatung wahrnehmen, eine ambulante Therapie machen und  den Anordnungen ihres  Betreuers folgen - sollte ihr einer beigeordnet werden. Sowohl die Verurteilte als auch die Staatsanwältin akzeptierten das Urteil, das damit rechtskräftig wurde.