Das Amtsgericht Haßfurt verhängte einen Dauerarrest gegen einen 20-Jährigen wegen vorsätzlicher Brandstiftung.
Wegen vorsätzlicher Brandstiftung und Diebstahls mit Hausfriedensbruch musste sich ein 20-jähriger Mann aus dem Maintal vor dem Amtsgericht in Haßfurt verantworten. Er hatte im April 2018 in Eltmann an einer Schule eine Papiermülltonne mit einem Grillanzünder in Brand gesetzt. Im September des gleichen Jahres hat er ein teures Fahrrad entwendet.
Der Angeklagte räumte ein, mit dem Grillkohleanzünder die Papiertonne angezündet zu haben. Er versuchte aber, seine Schuld dadurch zu mindern, indem er angab, von einem Kumpel den Anzünder erhalten zu haben und gedrängt worden zu sein, die Papiertonne in Brand zu setzen. "Auch als ich die Feuerwehr rufen wollte, hat mich mein Kumpel aufgefordert, das nicht zu tun", sagte der Angeklagte, und man habe vereinbart, vor der Polizei nichts zu sagen. Später habe er dann doch die Feuerwehr gerufen, weil es ihm keine Ruhe ließ.
Auf die Frage von Richter Martin Kober, warum man so etwas überhaupt mache, angestiftet oder nicht sei dahingestellt, sagte der 20-Jährige: "Ich habe keine Erklärung, Dummheit vielleicht?" Von der Papiertonne griff das Feuer auf weitere Behälter über und setzte auch die Holzumrahmung eines Fensters des Schulgebäudes in Brand.
Der Diebstahl des Fahrrades sei eine "Kurzschlussreaktion" gewesen, sagte der Angeklagte, weil er damit in eine andere Ortschaft fahren wollte. Im Übrigen habe er das Fahrrad zurückgebracht. "Aber die Polizei war schneller als ich und hat mich zu Hause aufgesucht."
Zwei Beamte der Kriminalpolizei Schweinfurt sagten aus, dass der Angeklagte die Feuerwehr gerufen habe. Auch habe er zugegeben, dass er den Grillanzünder in die Papiertonne warf, sagte der Sachbearbeiter der Kripo. Sein Kumpel habe allerdings abgestritten, dem Angeklagten den Grillanzünder gegeben zu haben, geschweige denn, ihn angestiftet zu haben. Die beiden Polizeibeamten gingen von einer Schadensumme von 30 000 Euro aus.
Der angebliche "Anstifter", ein 20-jähriger Arbeiter, wurde als Zeuge gehört. Er stritt eine Beteiligung jeglicher Art an der Brandstiftung ab. "Ja, mit dem Angeklagten war ich an dem Abend am Main bei Eltmann zusammen; mit dabei war auch meine damalige Freundin, wir hatten uns spontan getroffen", sagte der Zeuge. Der Angeklagte habe ihm gesagt, dass er etwas anzünden wolle, und weiter mitgeteilt, dass er schon einmal einen Wohnwagen geknackt habe.
Das Gericht stellte fest, dass der Angeklagte zweimal im Bundeszentralregister vermerkt ist. In einem Fall wegen eines besonders schweren Diebstahls.