Firma Rösler baut in Memmelsdorf weiter aus

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Auf dieser Fläche nördlich des bisherigen Firmenareals und unweit des früheren Bahnhofs werden die neue Keramikhalle und eine neue Zufahrstraße für Lkws entstehen. Foto: Eckehard Kiesewetter
Auf dieser Fläche nördlich des bisherigen Firmenareals und unweit des früheren Bahnhofs werden die neue Keramikhalle und eine neue Zufahrstraße für Lkws entstehen. Foto: Eckehard Kiesewetter
Auf dieser Fläche entsteht die neue Werkshalle.
Auf dieser Fläche entsteht die neue Werkshalle.
 

Untermerzbachs Rat macht den Weg frei für einen Neubau in Memmelsdorf.

Die Firma Rösler baut ihr Firmenimperium in Memmelsdorf weiter aus. Diesmal geht es um den Neubau einer großdimensionierten Halle am nördlichen Ende des Firmengeländes. Dafür wird auch eine neue Zufahrtsstraße für Lastkraftwagen entstehen. Die Einfahrt ist im Bereich des alten Bahnhofsgeländes an der Straße nach Setzelsdorf geplant.

Die Umleitung des Lkw-Verkehrs über diese Trasse, die asphaltiert werden soll, wird laut Bürgermeister Helmut Dietz die Kreisstraße in Richtung Untermerzbach entlasten und den Lärmpegel im Bereich Vorstadt, Schlossgasse und Dorfmühle senken. Er sprach von "etwa 30" Lkws am Tag, Birgit Finzel, Gemeinderätin aus Memmelsdorf nannte annähernd die doppelte Summe an Fahrzeugen.


Gebündelte Verfahren

Im baurechtlichen Verfahren sind, wie der Gemeinderat bei seiner Sitzung am Montagabend erfuhr, umfangreiche wasserrechtliche Regelungen erforderlich. Wie der Bürgermeister ausführte, laufen derzeit für das Rösler-Werk wegen diverser baulicher Erweiterungen gleichzeitig vier Wasserrechtsverfahren. Das Landratsamt habe empfohlen, diese Verfahren zu bündeln, so Dietz. Der Gemeinderat befand diese Idee für gut.

Eine Verlegung des Wasserschutzgebiets, über die nachgedacht wurde, habe das Wasserwirtschaftsamt abgelehnt. "Der Brunnen hätte über 300 Meter verschoben werden müssen, "ein viel zu großer Aufwand", erklärte Helmut Dietz.

Mit dem Neubau gehen Lärm- und Sichtschutzmaßnahmen, Pflanzungen und der Bau eines Rückhaltebeckens einher. Die Erweiterungsfläche muss aus dem Landschaftsschutzgebiet herausgenommen werden. Dafür sind Ersatzflächen bereitzuhalten. Der Gemeinderat hatte gegen die Neubaupläne nichts einzuwenden.