Plötzlicher Gewaltausbruch zieht harte Strafe nach sich

2 Min
Ein bislang unbescholtener 44-Jähriger hatte sich plötzlich in einen Schläger verwandelt - nun musste er vor dem Amtsgericht die Verantwortung für die Folgen seines Tuns übernehmen. Foto: Arne Dedert dpa
Ein bislang unbescholtener 44-Jähriger hatte sich plötzlich in einen Schläger verwandelt - nun musste er vor dem Amtsgericht die Verantwortung für die Folgen seines Tuns übernehmen. Foto: Arne Dedert dpa

Weil ein Mann einen anderen aus heiterem Himmel krankenhausreif geschlagen hat, musste er sich vor Gericht verantworten. Die Geldstrafe fiel mit 140 Tagessätzen zu je 45 Euro happig aus und zeigt die Schwere der Tat.

Das, was sich in der Nacht zum Samstag, 12. April, in einer Zeiler Gaststätte abspielte, erinnert an einen Amoklauf. Urplötzlich, wie aus heiterem Himmel, stößt ein Biertrinker (44) ohne Anlass und Vorwarnung einen anderen Kneipengast (42) vom Barhocker, schleudert ihn gegen einen Geldautomaten, reißt ihn um.

Nicht zu bremsen

Am Boden schlägt er wie wild auf den Kopf seines Opfers ein, bis ihn andere Gäste wegziehen können. Der bislang völlig unbescholtene Schläger wurde vom Haßfurter Amtsgericht zu einer rechtskräftigen Geldstrafe von 6300 Euro verurteilt.

Der Geschlagene, ein Indus triemechaniker, trat vor dem Gericht als Nebenkläger mit seinem Anwalt Bernhard Langer auf. Er schilderte dem Gericht das schier unfassbar brutale Geschehen. Mehr als zehn Mal am Kopf getroffen, wurde er bewusstlos und erlitt Nasenbeinbruch sowie Kieferprellung.

Um drei Uhr nachts stellten die Ärzte im Haßfurter Krankenhaus zudem einen Bandscheibenvorfall an der Halswirbelsäule fest. Anschließend wurde der Mann neun Wochen am Stück krankgeschrieben.

Da ein darauf folgender Arbeitsversuch scheiterte, war er erneut arbeitsunfähig. Noch heute, also mehr als ein halbes Jahr danach, leide er unter Kopfschmerzen, Gedächtnis- und Konzentrationsstörungen sowie Angstzuständen, beschrieb der Mann seine schlimme Situation. Ab der nächsten Woche will er wieder probieren, ob er den Belastungen des Arbeitsalltags standhalten kann.

Keine Erinnerung

Der Angeklagte, der wie ein Häufchen Elend neben seinem Verteidiger Horst Soutschek auf der Anklagebank saß, konnte sich an seinen Blackout kaum erinnern, geschweige denn erklären, wie es dazu kam, dass er von einer Sekunde auf die andere völlig hohl drehte. Der einzige - letztlich aber auch unbefriedigende - Erklärungsversuch ist darin zu finden, dass er damals psychisch sehr angeschlagen war, weil seine Mutter auf der Palliativstation im Sterben lag. Einige Bier und Schnäpse, antwortete er auf die Frage von Staatsanwalt Ralf Hofmann, habe an dem fraglichen Abend getrunken. Als ihn die eilig herbeigerufenen Polizeibeamten ins Röhrchen blasen ließen, lag der Alkoholwert bei 0,67 Promille. Der Schläger, der vor Gericht so gar nicht wie ein gewalttätiger Mensch aussieht, versuchte kurz nach der Tat, sich bei seinem Opfer zu entschuldigen.

Da er an dessen Haustür - aus verständlichen Gründen - abgewiesen wurde, schrieb er einen förmlichen Entschuldigungsbrief. Auch im Gerichtssaal bat er nochmals zerknirscht um Verzeihung.

Dass er letztlich mit einer Geldstrafe von 140 Tagessätzen zu je 45 Euro davonkam, hatte der Verurteilte nur der Tatsache zu verdanken, dass er bislang ein völlig unbescholtenes Leben führte. Die Strafe darf er in monatlichen Raten von 200 Euro abstottern. Das ist aber beileibe nicht alles: Dazu kommen einmal die Kosten für das Gericht, für seinen Anwalt und für den Anwalt der Nebenklage. In einem parallelen Zivilprozess hat er bereits 1500 Euro an das Opfer gezahlt, aber dessen Anwalt Langer fordert zusätzlich rund 4500 Euro. Schließlich und endlich werden die Krankenkassen, die die ärztlichen Behandlungskosten und das Krankengeld gezahlt haben, den Mann regresspflichtig machen. Bis er sämtliche Kosten beglichen hat, werden etliche Jahre vergehen.