Nette Hilfe wird zum Bumerang

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Das Amtsgericht in Haßfurt
Das Amtsgericht in Haßfurt

Ein 45-Jähriger wurde auf der Fahrt zu einem Freundschaftsdienst mit 1,18 Promille von der Polizei gestoppt.

Seine vier Feierabendbier sind einem 45-jährigem Arbeiter aus dem nordöstlichen Landkreis am 1. Juni dieses Jahres zum Verhängnis geworden. Als ihn ein Freund gegen 19 Uhr abends anruft und ihn an sein Versprechen erinnert, ihm beim Umzug zu helfen, verspricht der 45-Jährige sofort mit seinem Auto vorbeizukommen - ein schwerer Fehler. Denn kurze Zeit später gerät er in Rentweinsdorf in eine allgemeine Verkehrskontrolle einer Polizeistreife.

Da der Polizeibeamte Alkoholgeruch und verwaschene Aussprache bei dem Fahrer feststellt, veranlasst er eine Blutentnahme im Eberner Krankenhaus, die einen Alkoholwert von 1,18 Promille ergibt - mit schwerwiegenden Konsequenzen für den Promillefahrer. Er erhält einen Strafbefehl über 1600 Euro und - weitaus schlimmer für den Arbeitnehmer - eine Fahrsperre von neun Monaten.

Über seinen Anwalt Gregor Schikowski legt er Einspruch ein, so dass er sich am Mittwoch zum ersten Mal in seinem Leben am Amtsgericht verantworten musste. Sein Leben ohne Führerschein sei der "reinste Horror" schildert er seine Not auf der Anklagebank, Kollegen müssten ihn morgens zur Arbeitsstelle mitnehmen und dafür einen Umweg in Kauf nehmen, was ihm bereits mehrfach "aufs Brot geschmiert" würde.

Mandant zog extra um

Sein Verteidiger sagte, dass sein Mandant extra in den Landkreis Bamberg umgezogen sei, um näher an seiner Arbeitsstelle zu wohnen. Er trinke seit dem Vorfall keinen Tropfen Alkohol mehr und habe bereits einen Termin bei der Suchtberatung wahrgenommen. Der Grund, warum er an diesem verhängnisvollen Abend so viel Bier trank, lag darin, dass er an diesem Tag viel Ärger hatte - zunächst mit einem Kollegen im Betrieb, später bei Waldarbeiten. Um den Stress abzubauen, habe er daheim das Bier getrunken, nicht ahnend, dass damit der Stress für ihn erst beginnen sollte.

Da der Angeklagte weder im Bundes- noch im Verkehrszentralregister mit einem Eintrag vertreten ist, bat sein Verteidiger darum, die Fahrsperre in ein Fahrverbot umzuwandeln, bei dem sein Mandant den Führerschein nach Ablauf der Frist wieder erhalten würde und nicht - wie bei einer Fahrsperre - erst wieder neu machen müsste. "Der Denkzettel ist verpasst. Es hat Klick gemacht. Mein Mandant hat es kapiert", meinte der Anwalt und bat das Gericht um ein "vorgezogenes Weihnachtsgeschenk".

Der Staatsanwalt blieb jedoch hart. Er verwies darauf, dass der Gesetzgeber bei einer Fahrt unter absoluter Fahruntüchtigkeit (ab 1,1 Promille), die eine Straftat ist, eine Fahrsperre von mindestens sechs Monaten vorsieht. Da es sich aber um einen Ersttäter handelt, verminderte der Anklagevertreter das Strafmaß in seinem Plädoyer auf die Mindestdauer. Die Geldstrafe verminderte er ebenfalls auf 1500 Euro. Der Verteidiger hielt zwei Monate Fahrsperre und 1000 Euro Geldstrafe für angemessen.

Keine Ausnahmen

Richterin Ilona Conver folgte der Forderung des Staatsanwalts. Sie verhängte eine Geldstrafe von 30 Tagessätzen zu 50 Euro sowie eine Sperrfrist von noch drei Monaten. Aus Gleichbehandlungsgründen könne sie kein anderes Urteil fällen, sagte die Richterin. Dies sei nur in totalen Ausnahmefällen möglich, beispielsweise wenn nur ein Auto umgeparkt wird oder sehr kurzen Fahrwegen. Das Urteil ist rechtskräftig.