Ein Jäger erschoss im Juli 2022 einen freilaufenden Hund im Kreis Haßberge. Gegen das erste Urteil wurde Berufung eingelegt. Das Landgericht Bamberg verkündete nun ein härteres Urteil.
Das Landgericht Bamberg verurteilte einen Jäger zu einer achtmonatigen Haftstrafe auf Bewährung, nachdem er im Kreis Haßberge einen freilaufenden Hund ohne nachvollziehbaren Grund erschossen hatte. Die Berufungskammer sprach den 78-Jährigen schuldig wegen quälerischer Misshandlung von Wirbeltieren, Tötens von Wirbeltieren und Sachbeschädigung. Laut Gericht ist das Urteil noch nicht rechtskräftig, und es besteht die Möglichkeit einer Revision beim Bayerischen Obersten Landesgericht.
Ursprünglich hatte das Amtsgericht Haßfurt den Jäger im November 2023 zu einer Geldstrafe von 140 Tagessätzen à 40 Euro verurteilt, ebenfalls wegen eines Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz. Sowohl Verteidigung als auch Staatsanwaltschaft legten Berufung ein.
Achtmonatige Haftstrafe: Jäger erschoss Hund wohl grundlos
Im Juli 2022 hatten die österreichischen Besitzer des Hundes nach einer Kanutour auf dem Main bei Knetzgau im Landkreis Haßberge angehalten. Beim Anlegen des Kanus am Ufer streunte der Hund, ein Alaskan Malamute, unangeleint über eine Wiese.
Der Angeklagte soll das Tier gesichtet und ohne ersichtlichen Anlass aus seinem Auto heraus geschossen haben. Das Amtsgericht sah keine Hinweise darauf, dass das wegen eines Hüftleidens mit Arthrose eingeschränkte Tier gewildert hatte, wie der Angeklagte behauptete.
Wie wir künstliche Intelligenz einsetzen
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