Im nüchternen Zustand hätte sich der Angeklagte wohl eher vor seinem Opfer versteckt. Weil er aber 2,5 Promille im Blut hatte, schlug der schmale Student dem Zwei-Meter-Mann die Unterlippe blutig. Die Quittung bekam der Angreifer jetzt vom Amtsgericht in Haßfurt.
Ein Student aus dem Kreis Haßberge wurde wegen Körperverletzung vor dem Amtsgericht Haßfurt zu einer Geldstrafe von 70 Tagessätzen zu je 15 Euro verurteilt. Der 34-Jährige nahm das Urteil mit großer Erleichterung an.
Ursprünglich war der Mann beschuldigt worden, einen anderen mit einer Glasflasche ins Gesicht geschlagen zu haben. Der Strafrahmen für diese, eine gefährliche Körperverletzung, bewegt sich zwischen sechs Monaten und zehn Jahren Freiheitsstrafe. Bei einer einfachen Körperverletzung (wie im Urteil bestätigt) liegt die Strafe dagegen "nur" bei einer Geld- oder Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren.
Was war passiert? Am 14. Juli gegen 22.30 Uhr waren zwei Männer bei dem Musikfestival "Krach am Bach" in Prölsdorf aneinander geraten. Der Beschuldigte tanzte mit 2,5 Promille im Blut einen einsamen Pogo vor der Bühne.
Bei diesem Punk-Tanz rempelt man auch mal nebenstehende Tänzer an. Allerdings nur im gegenseitigen Einvernehmen. Der Student hatte sich für seine Tanzattacken aber ausgerechnet eine Gruppe ausgesucht, die überhaupt keine Lust auf das Gerempel hatte.
Darum wurde er von dem Anführer der Gruppe, einem knapp zwei Meter großen Hünen, auch zwei Mal weggeschoben. Mit der klaren Ansage, das künftig bleiben zu lassen. Die Ablehnung erboste den Tänzer so sehr, dass er sich kurz trollte, dann aber zurückkam und den anderen mit einem Faustschlag ins Gesicht überraschte.
"Das zeigt doch Ihre Selbstüberschätzung", merkte Richter Roland Wiltschka an. "Schauen Sie sich mal den Mann an. Der haut Sie ungespitzt in den Boden, wenn er will."
Erst Tanz, dann Faustschlag Tatsächlich fiel der Größenverleich eindeutig zu Gunsten des Opfers aus.
Der erlitt durch den überraschenden Schlag ("so schnell habe ich gar nicht geschaut, da hatte ich eins auf der Lippe") eine 1,5 Zentimeter große und tiefgehende Platzwunde, die im Krankenhaus in Schweinfurt genäht werden musste.
Die Entschuldigung des Täters nahm er trotzdem an. Der hatte sich schon vor Ort bei dem Opfer und seiner Frau um Verzeihung gebeten und zeigte auch vor Gericht Reue.
"Sie sollten dringend mit dem Trinken aufhören. Sie sind dann äußerst aggressiv", legte Richter Wiltschka dem Angeklagten nahe. Der war bereits 2010 wegen versuchter Körperverletzung und Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte vor dem Kadi gelandet. Auch da war er betrunken. Der ursprüngliche Vorwurf einer gefährlichen Körperverletzung (Glasflasche) war aufgrund einer Zeugenaussage bei der Polizei entstanden. Vor Gericht gab es dafür keine Beweise.